Digitales Pressedienstarchiv
Mülltonnen aus Mülltonnenschränken
aushängen
Am 1. März 2003 ist die neue
Abfallwirtschaftssatzung der Hansestadt Lübeck in Kraft getreten (bekannt
gemacht in der Lübecker Stadtzeitung vom 18. Februar 2003). Die
Entsorgungsbetriebe Lübeck weisen aus diesem Grund darauf hin, daß
die 240 Liter großen Restabfallbehälter und sämtliche
Bioabfallbehälter (80 Liter und 120 Liter) zukünftig von den
Bürgerinnen und Bürgern aus den Mülltonnenschränken
auszuhängen sind.
Auf Grund des Arbeitschutzgesetzes in
Verbindung mit der EU-Richtlinie Lastenhandhabungsverordnung müssen die
oben genannten Abfallbehälter aus Gewichtsgründen den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der Müllabfuhr ausgehängt zum Transport
bereitgestellt werden.
Die Satzung über die Abfallwirtschaft
in der Hansestadt Lübeck ist im Internet unter
www.entsorgung.luebeck.de/Abfallwirtschaft nachzulesen und steht als PDF-Datei
zum download zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen helfen die Kolleginnen
und Kollegen des Kundendienstes der Entsorgungsbetriebe Lübeck unter der
Rufnummer (0451) 122-70 07. +++
