Digitales Pressedienstarchiv
Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses
möglich
Das Lübecker Schulamt bietet wieder
allen Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht
Vollzeitschüler einer allgemeinbildenden Schule sind, die Möglichkeit,
durch eine Prüfung den Hauptschulabschluß zu erwerben. Die
Prüfung wird vor einem vom Bildungsministerium bestellten Ausschuß
abgelegt.
Dazu muß ein Antrag gestellt werden:
Diesen gibt es beim Schulamt der Hansestadt Lübeck, Braunstraße 21
– 23, Zimmer 501. Weitere Informationen werden unter der Telefonnummer
(0451) 122 – 90 94 oder im Rahmen einer Informationsveranstaltung am
Sonnabend, 12. April, 10 Uhr, in der Volkshochschule II, Schwartauer Allee 44/44
a (Bushaltestelle Friedenstraße), erteilt. Die Anträge müssen
mit beglaubigten Kopien der Geburtsurkunde, des letzten Schulzeugnisses und
einem schulisch-beruflichen Lebenslauf bis zum 30. April 2003, 11 Uhr, beim
Schulamt eingereicht werden.
Die schriftliche Prüfung findet Mitte
Mai, die mündliche Mitte Juni 2003 statt. +++
