Digitales Pressedienstarchiv
Meldungen zur Einwohnerfragestunde eingereichen
Fragen für die Einwohnerfragestunde
der nächsten Bürgerschaftssitzung am Donnerstag, 18. Oktober,
können noch bis Dienstag, 2. Oktober, schriftlich beim Büro der
Bürgerschaft eingereicht werden. Zugelassen sind nur Fragen zu
Beratungsgegenständen und städtischen Angelegenheiten, die die
Bürgerschaft selbst entscheidet.
Fragen zu Beratungsgegenständen, die
auf der Tagesordnung der Sitzung stehen, müssen spätestens drei Tage
und zu anderen städtischen Angelegenheiten spätestens 16 Tage vor der
Sitzung der Bürgerschaft eingereicht werden.
Nach den Richtlinien der
Einwohnerfragestunde können die Fragen von Einwohnern der Hansestadt
Lübeck, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, in eigenem Namen gestellt
werden. Die Fragen sind an den Bürgermeister der Hansestadt Lübeck zu
richten. +++
