Digitales Pressedienstarchiv
Sicherstellung der Grönauer Heide behindert Flughafen
nicht
Zu den jüngsten Artikeln in den
Medien über die geplante Verlängerung der Startbahn und den Bau des
Taxiways des Flughafens Lübeck-Blankensee, die Sicherstellung der
Grönauer Heide als Naturschutzgebiet sowie die in diesem Zusammenhang
erhobenen Vorwürfe gegen Umweltsenatorin Dr. Beate Hoffmann, nimmt die
Hansestadt Lübeck mit nachfolgender Presseerklärung
Stellung:
Im Dezember 2000 erließ das Land die
Landesverordnung zur einstweiligen Sicherstellung des geplanten
Naturschutzgebietes “Grönauer Heide”. Die Medien berichteten
hierzu, Unterstützer des Airports sähen dadurch den Ausbau in
Blankensee gefährdet. Lübecks Haltung sei vor der Unterschutzstellung
nicht ausreichend in Kiel dargelegt worden. Kritiker würfen der
Umweltsenatorin vor, in einer Nacht- und Nebelaktion gegen städtische
Interessen gehandelt zu haben.
Die tatsächlichen Abläufe
stellen sich wie folgt dar:
1. Im Rahmen des NATURA-2000 Programms
meldete das Land Schleswig-Holstein die Grönauer Heide bei der
Bundesregierung und der EU-Kommission als Vogelschutzgebiet an. Die Meldung
hatte nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten zu erfolgen.
Die Hansestadt Lübeck hatte
Gelegenheit, in der Zeit vom 3. Juni 1999 bis zum 15. September 1999 zu dem
Gebietsvorschlag gegenüber dem Land Stellung zu nehmen. Die
gegensätzlichen Auffassungen zwischen dem Fachbereich Umwelt einerseits und
den Fachbereichen Wirtschaft und Stadtplanung andererseits konnten nicht
überbrückt werden.
Der Umweltausschuß und der
Wirtschaftsausschuß wurden im Hinblick auf die Sommerpause nicht
beteiligt.
Eine Fristverlängerung wurde vom
Land nicht gewährt.
Mit Schreiben vom 14. September 1999,
unterzeichnet vom damaligen Bürgermeister Michael Bouteiller, nahm die
Hansestadt Lübeck wie folgt Stellung: “Mit Schreiben vom 28. 06. 1999
hatte die Hansestadt Lübeck um Terminverlängerung gebeten; da dieser
Bitte nicht entsprochen wurde, war eine fachliche Vertiefung im Hinblick auf
Abgrenzungen und Vollständigkeit sowie eine Diskussion in den
städtischen Gremien während der Sommerzeit nicht
möglich.”
2. Nachdem die Anmeldung als
Vogelschutzgebiet vorgenommen worden war, leitete das Land ein Verfahren zur
Sicherstellung der Grönauer Heide als Naturschutzgebiet
ein.
In der Zeit vom 27. Januar bis 16.
März 2000 hatte die Hansestadt Lübeck Gelegenheit, zu dem Entwurf des
Landes zu einer Sicherstellungsverordnung Stellung zu nehmen.
Erneut gab es gegensätzliche
Positionen des Fachbereichs Umwelt und der Fachbereiche Wirtschaft und
Stadtplanung.
Am 16. Februar 2000 wurde der Bereich
Recht beauftragt, verwaltungsintern die Auffassungen zu koordinieren, was
aufgrund schriftlicher Stellungnahmen der Bereiche in einer Besprechung am 13.
März 2000 gelang.
Mit Schreiben vom 14. März 2000,
unterzeichnet von Bürgermeister Bouteiller, wurde die vom Land vorgesehene
Gebietsabgrenzung akzeptiert. Zugleich wurde vorgeschlagen, durch entsprechende
Regelung in der Verordnung den Bestand des Flughafens einschließlich
Herstellung der Hindernisfreiheit zu gewährleisten.
3. Die Verlängerung des Taxiways und
der Startbahn in Richtung Groß Grönau wird nach Auffassung der
Hansestadt Lübeck durch die Sicherstellungsverordnung nicht ausgeschlossen.
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