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Bebauungsplan “An der Hülshorst” wird
rechtskräftig
Der Bebauungsplan 25.03.00 Karlshof/An der
Hülshorst, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von
etwa 50 Wohneinheiten schafft, wird am Mittwoch, 10. Januar,
rechtsverbindlich.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes
ermöglichen den Bau von Doppel- und Reihenhäusern mit zwei Geschossen
bzw. die Verlängerung des bestehenden Wohnblocks auf dem ehemaligen
Gasometergrundstück. Bei der Entwicklung des städtebaulichen Konzeptes
standen insbesondere umweltschonende, kosten- und energiesparende sowie soziale
Aspekte im Vordergrund. Es wird eine verdichtete Bauweise ermöglicht, die
sowohl den sparsamen Umgang von Grund und Boden fördert, sowie in einem
Kontext mit der angrenzenden Einfamilienhausbebauung steht. Der
städtebauliche Entwurf sieht ein hohes Maß an
Gemeinschaftsflächen vor, um ein Miteinander der zukünftigen Bewohner
zu fördern und somit den sozialen Aspekt des Zusammenwohnens in den
Vordergrund zu stellen.
Ein auf dem ehemaligen
Gasometergelände planungsrechtlich festgesetzter Waldstreifen mit einem
Abstandsstreifen von 25 Metern sowie die unmittelbar nördlich an das
Gelände angrenzenden Ausgleichsflächen stellen eine Pufferzone zum
angrenzenden Landschaftsschutzgebiet “Lauerholz” dar.
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