Die Hansestadt Lübeck wird gegen den Bescheid der schleswig-holsteinischen
Kultusministerin, die vierte Gesamtschule in Lübeck nicht zu genehmigen,
Klage erheben. Diese Entscheidung gab Bürgermeister Michael Bouteiller
nach Einholung eines juristischen Gutachtens am 23. Februar bekannt.
Der Kieler Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wolfgang Ewer hatte den Kieler
Ablehnungsbescheid geprüft und war dabei zu dem Schluß gekommen,
daß die Hansestadt im Falle einer Klage gute Erfolgsaussichten habe. Die
vom Ministerium angeführten Gründe, den Aufbau einer Gesamtschule in
Kücknitz zu versagen, seien nicht vom Schulgesetz gedeckt und verletzten
die Hansestadt Lübeck in ihrer Planungshoheit, so der
Verwaltungsrechtsexperte. Der Bescheid sei somit rechtswidrig.
Die Hansestadt rechnet angesichts der bestehenden Verfahrensdauer beim
schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig allerdings nicht
damit, daß ein Urteil so rechtzeitig ergehen wird, daß die
Gesamtschule noch zum Schuljahr 1999/2000 ihren Betrieb aufnehmen kann. +++
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