Vorlage - 2023/11957-01-04  

Betreff: Masterplan Klimaschutz - Umsetzung von prioritären Aktivitäten
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2023/11957-01
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Schäfers, Barbara
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Entscheidung
21.05.2024 
6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung      
18.06.2024    7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat      
Bauausschuss zur Entscheidung
03.06.2024 
15. Sitzung des Bauausschusses      
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Entscheidung
10.06.2024 
7. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"      
Hauptausschuss zur Entscheidung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2024_04_30_VO_2023_11957_01_04_Anlage_1
2024_05_02_VO_2023_11957_01_04_Anlage_2
2024_03_21_VO_2023_11957_01_04_Anlage_3
2024_0_15_VO_2023_11957_01_04__Anlage4

Beschlussvorschlag

1. Die begonnenen Aktivitäten des MAKS (Anlage 1) sind weiter zu führen.

2. Die in Anlage 2 aufgeführten Aktivitäten sind im Rahmen der vorhandenen Ressourcen vorrangig umzusetzen.

3. Der Masterplan Klimaschutz wird gemäß den Empfehlungen des Forschungsinstitutes Institut für Energie- und & Umweltforschung Heidelberg gGmbH (ifeu, s. Anlage 3) und des European Energy Award auf Grundlage des neuen Zieles der Klimaneutralität 2035 fortgeschrieben.
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Siehe Anlage 4

Zustimmend

 

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Die Beteiligung erfolgte im Rahmen der Erstellung des MAKS, hier geht es um die Präzisierung der Umsetzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja, siehe Begründung

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

x

Ja, siehe Begründung:

 

 

Ziel ist die Erreichung der Klimaneutralität

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Der Masterplan Klimaschutz (MAKS) wurde im September 2023 beschlossen (VO/2023/11957-01). Die zugehörigen Aktivitäten sollten den Ausschüssen laut Votum der Bürgerschaft (VO/2023/11957-02) vor Umsetzungsbeginn erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Dabei seien die erzielbare Senkung der Treibhausgase und der Ressourcenbedarf abzuschätzen. Dies „überholend“ wurde am 30.11.2023 mit Beschluss der Bürgerschaft (VO/2023/12644) die Klimaneutralität 2035 beschlossen.

 

Gut 100 Aktivitäten des MAKS befinden sich derzeit in Umsetzung (s. Anlage 1). Ergänzend zu den im MAKS als „begonnen“ vermerkten Aktivitäten sind als Folge des Haushaltsbegleitbeschlusses, des Stellenplans für 2024 und des Starts der kommunalen Wärmeplanung weitere Aktivitäten dazugekommen.

 

r die zeitgleiche Umsetzung aller prioritären Aktivitäten des MAKS fehlen aktuell die Ressourcen (insbesondere Personal). Deshalb hat der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz mit externer Unterstützung zweier Institute, dem Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH (ifeu) und der Energielenker projects GmbH (Dienstleiter für das Programm „European Energy Award“ eea*) eine Bewertung nach Dringlichkeit und Effektivität zur Zielerreichung der Senkung der Treibhausgase vorgenommen. Die folgenden Fragestellungen waren dafür relevant:

-          Wie hoch ist das erzielbare Einsparpotenzial?

-          Wie groß ist der Einfluss der Kommune?

-          Welche Aktivitäten sind Voraussetzung für die Erlangung des EEA-Goldstandards *?

 

Detailinformationen zur Vorgehensweise sind der Anlage 3 zu entnehmen.

 

Die mit hoher Dringlichkeit bewerteten Aktivitäten sind in der Anlage 2 aufgeführt: Diese Aktivitäten sollen vorrangig umgesetzt werden. Die meisten Aktivitäten der Anlage 2 können nach positiver Entscheidung der Bürgerschaft direkt in die Umsetzung gehen, da die Ressourcen vorhanden sind. Wo dies nicht der Fall ist, wird eine separate Vorlage erforderlich. Dieses ist in der Anlage 2 (Spalte Personalbedarf soll/ist) entsprechend vermerkt. Die Bürgerschaft muss dann jeweils entscheiden, ob zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Folglich werden für die Zustimmung zu dieser Vorlage keine neuen Kosten ausgelöst. Die erste Seite der Anlage 2 beschreibt den Aufbau der Tabelle (Anlage 2).

 

Die in Anlage 2 nicht gelisteten Aktivitäten bleiben für die Erreichung der Klimaneutralität weiterhin erforderlich, haben aber eine geringere Dringlichkeit.

 

Mit den Beschlussvorschlägen zu Nr. 1. und Nr. 2.  soll die Umsetzung des bereits beschlossenen Masterplans beschleunigt werden. Was am Meisten bringt, erhält Priorität.

 

Der Beschluss zu Nr. 3. ist erforderlich, um den rgerschaftsbeschluss vom 30.11.2023 (VO/2023/12644) zur Klimaneutralität 2035 umzusetzen: Diese umfassende Überarbeitung des MAKS mit dem Zieljahr 2035 - inklusive der Abschätzung der damit verbundenen Kosten - erfolgt parallel im Verlauf des Jahres 2024 und im Sachzusammenhang mit:

 

-          Dem kommunalen Wärmeplan: Die Wärmewende wird in Lübeck einen großen Handlungs- und Kostendruck erzeugen

-          Dem Forschungsprojekt „Instrumente für die kommunale Klimaschutzarbeit: Das ifeu-Institut erarbeitet im Rahmen des Projektes Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Lübecker MAKS

-          Dem EEA-Prozess, der Lübeck zum Goldstandards dieses Zertifizierungssystems begleitet.

 

Die eingegangenen Anmerkungen der beteiligten städtischen Bereiche und Gesellschaften werden bei der Fortschreibung des MAKs berücksichtigt. Die Hansestadt Lübeck kann nur klimaneutral werden, wenn die Zivilgesellschaft in diesen Prozess eingebunden und mitgenommen wird. Die Stadtverwaltung hat zwar viele Hebel in der Hand, kann insgesamt aber weniger als die Hälfte der gesamten Treibhausgasemissionen beeinflussen. Öffentlichkeitsarbeit ist und bleibt deshalb essenziel wichtig.
 

(* European Energy Award Gold Partner mit Auszeichnung Gold: Bei 75 Prozent und mehr der für die jeweilige Kommune maximal erreichbaren Punkte erhält die Kommune für ihr besonders erfolgreiches Engagement vom Europäischen Association European Energy Award AISBL die eea-Auszeichnung in Gold)


 


Anlagen

Anlage 1: In Umsetzung befindliche Aktivitäten des MAKS

Anlage 2: prioritäre Aktivitäten des MAKS mit hoher Dringlichkeit

Anlage 3: Bewertung des MAKS durch das ifeu-Instituts (Institut für Energie und Umwelt)

Anlage 4: beteiligte Bereiche
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2024_04_30_VO_2023_11957_01_04_Anlage_1 (605 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2024_05_02_VO_2023_11957_01_04_Anlage_2 (451 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 2024_03_21_VO_2023_11957_01_04_Anlage_3 (459 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 2024_0_15_VO_2023_11957_01_04__Anlage4 (510 KB)    
Stammbaum:
VO/2023/11957   Masterplan Klimaschutz   3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2023/11957-01   Austauschvorlage: Masterplan Klimaschutz   3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   Beschlussvorlage öffentlich
2023/11957-01-01   Änderungsantrag des AM Thorsten Fürter (FDP) zu VO/2023/11957-01 Austauschvorlage: Masterplan Klimaschutz   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
2023/11957-01-02   FDP: ÄA zu VO/2023/11957-01 Austauschvorlage: Masterplan Klimaschutz   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag der FDP-Fraktion
2023/11957-01-03   ÄA des AM Patrik Milleville (FDP) zu VO/2023/11957-01 Austauschvorlage: Masterplan Klimaschutz   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
2023/11957-01-04   Masterplan Klimaschutz - Umsetzung von prioritären Aktivitäten   3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2023/11957-02   CDU, Bü90/Grüne, FDP: Austauschvorlage zu Masterplan Klimaschutz   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2023/11957-03   Unabhängige Volt-PARTEI: Masterplan Klimaschutz: Änderungsantrag zum Masterplan Klimaschutz   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI   Antrag der Fraktion Unabhängige-Volt-PARTEI