Vorlage - VO/2019/07983  

Betreff: Antwort auf Anfragen BM Antje Jansen gem. §16 GO:
Anfrage VO/2019/07850 - Fortbildungen in der Kindertagespflege
Anfrage VO/2019/07851 - Themen und Platzkapazitäten des BQL-Fortbildungskataloges
Anfrage VO/2019/07852 - Fortbildungsangebote BQL für Kindertagespflegepersonen und Externe
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jürgensen, Klaus-Peter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
29.08.2019 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Schaubild Qualitätsprozess Fortbildungen - Stand Juni 2018

Beschlussvorschlag

Anfragen BM Antje Jansen gem. §16 GO:

  • VO/2019/07850 - Fortbildungen in der Kindertagespflege
  • VO/2019/07851 - Themen und Platzkapazitäten des BQL-Fortbildungskataloges
  • VO/2019/07852 - Fortbildungsangebote BQL für Kindertagespflegepersonen und Externe

 

 


Begründung

Anfrage VO/2019/07850 –

Fortbildungen in der Kindertagespflege

 

Gemäß § 23 Abs. 1 SGB VIII umfasst die Förderung in Kindertagespflege auch die fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung der Tagespflegepersonen. In Lübeck müssen Tagespflegepersonen jährlich 20 Unterrichtseinheiten (UE) Fortbildung nachweisen. Ende des Jahres erhalten sie für das Folgejahr einen Gutschein der BQL für die kostenlose Teilnahme an 20 UE bei der BQL. Alternativ können Tagespflegepersonen auch Kurse bei anderen Weiterbildungsträgern selber finanzieren, über die Anerkennung dieser Fortbildungen entscheidet eine für die Erteilung der Pflegeerlaubnis zuständige*r Mitarbeiter*in der Hansestadt Lübeck.

In Lübeck sind seit mehreren Jahren rund 300 Tagespflegepersonen tätig, so dass sich hierfür ein rechnerischer UEenbedarf von mind. 6000 UE ergibt.

Für das Jahr 2019 sind im Online-Kursangebot der BQL 69 Kursangebote (insgesamt 385 UE) in den vier Themengebieten:

Recht, Finanzen, Marketing

Gesundheit und Ernährung

Kreatives / Spiel / Musik / Bewegung

Kommunikation / Psychologie / Pädagogik

gelistet.

Teilnehmendenzahlen für die einzelnen Kurse sind im Online-Portal nicht angegeben, es werden aber die noch freien Plätze in den jeweiligen Kursen sowie ggf. das Entfallen eines Kurses angezeigt, sofern der Ausfall bereits vor dem Unterrichtstermin bekannt ist.

In den Bereichen „Recht“ bzw. „Gesundheit“ umfasst das Angebot zum größten Teil sog. Pflichtkurse. Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs sowie an einer Fortbildung zum Thema „Schutzauftag bei Kindswohlgefährdung“ müssen Tagespflegepersonen im Zwei-Jahres-Rhythmus nachweisen.

Aufgrund von Hinweisen aus der Kindertagespflege sowie der Durchsicht des Kursportales der BQL sind verschiedene Fragen aufgetreten, um deren Beantwortung wir bitten:

 

1. Nach welchen Kriterien werden

die Fortbildungsthemen ausgewählt?

Die Fortbildungsthemen werden nach Auswertung verschiedener Quellen ausgewählt (vgl. Anlage „Qualitätsprozess Fortbildungen“), Pflichtfortbildungen (1.-Hilfe und §8a) sind fest vorgegeben.

die Gesamtheit aller UE geplant?

Grundlage sind die aktuelle Zahl der Kindertagespflegepersonen (KTPP) zu Beginn des Planungsjahres, multipliziert mit 20 UE und zuzüglich 20% für „externe“ Teilnehmende und Puffer für Kurswahl, unerwartete Ausfälle etc.. Beispiel 2019: 287 KTPP * 20 UE * 1,2 = 6888 UE

die Zahl der Plätze in einer Veranstaltung festgelegt?

Richtwert sind 20 TN pro Veranstaltung. Für 1.-Hilfe-Fortbildungen sind es 15 TN. Bei weiteren Themen wird im Einzelfall entschieden, z.B. wenn für Bewegung mehr Platz oder für Supervision ein vertraulicherer Rahmen benötigt wird.

 

2. Wie erfolgt die Auswahl der angebotenen Themen, die nicht Pflicht-Fortbildungen sind?

S. Punkt 1.a

 

3. Wie wird versucht, von Tagespflegepersonen geäußerte Wünsche hinsichtlich der Fortbildung-Themen sowie dem Wunsch nach Fortbildungen durch Fachleute wie z.B. Anwälte, Therapeuten etc. umzusetzen?

Für gewünschte Themen werden bekannte Dozent:innen angefragt oder neue Dozent:innen akquiriert. Die Auswahlmöglichkeiten dabei sind durch das Budget für Dozent:innenhonorare begrenzt. Zur Gewinnung neuer Dozent:innen werden u.a. Netzwerke in Lübeck  (Verein Kindertagespflege, jährliches Dozent:innen-Treffen, Frühe-Hilfen-Netzwerk, AK Migration oder Netzwerk Chancen für Frauen)  genutzt.

 

4. Nach welchen Kriterien wird über die Anerkennung von Fortbildungen, die Kindertagespflegepersonen bei anderen Bildungsträgern organisieren, entschieden? Gibt es hierfür bekannte Richtlinien oder ähnliches?

Grundsätzlich werden Fortbildungen von jeweils einschlägigen Fachkräften ihres Themas  mit  kindertagespflegerelevanten- bzw. pädagogischen Themen anerkannt. Auch im weiteren Sinne kindertagespflegerelevante Themen wie beispielsweise Umgang mit „Quittungen und Belegen“ werden anerkannt.

 

5. Fortbildungskurse der BQL finden ausschließlich in den Zeiten Mo – Fr 16:45 -21:15 h sowie samstags in der Zeit zwischen 9:00 und 17:00h statt. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere im Rahmen der Randzeiten- und Wochenendbetreuungen Tagespflegepersonen die Betreuung früher beenden oder ganz ausfallen lassen müssen.

a) Gibt es hierfür eine Vertretungsregelung für die Kinder und wie wird diese geregelt?

Mit den unterschiedlichen Terminen und Zeiten für Fortbildungen wird ein umfangreiches Angebot bereitgestellt, welches es den Kindertagespflegepersonen ermöglicht, ihre Betreuungstätigkeit und Fortbildungen gut miteinander zu kombinieren.

In der Regel planen die Kindertagespflegepersonen ihre Fortbildungen langfristig und sollten diese Zeiten mit den Eltern abstimmen, sofern diese in die Betreuungszeit fällt. Ggf. können sich Eltern für eine Vertretung an den Verbund Kindertagespflege wenden.

b) Wie wird der Stundenausfall durch die notwendige Absage der Rand- und Wochenendbetreuung für die Fortbildungszeiten für die Tagespflegeperson finanziell geregelt?

Den Tagespflegepersonen entsteht kein finanzieller Nachteil.

 

6. Das Fortbildungsjahr der BQL beginnt 2019 am 15.01. und endet am 27.11.2019, in den Schulferien finden keine Kurse statt. Warum nicht?

 In den Ferien, der Vorweihnachtszeit, an Brückentagen, vor- und nach Feiertagen melden sich aus Erfahrung zu wenig TN an und Fortbildungen müssten dann abgesagt oder verschoben werden.

 

Anfrage VO/2019/07851 - 

Themen und Platzkapazitäten des BQL-Fortbildungs­kataloges

 

Kindertagespflegepersonen sind in Lübeck zu 20 Stunden Fortbildung im Jahr verpflichtet. Kostenfrei erhalten sie diese, wenn sie aus dem Fortbildungskatalog der BQL auswählen. Die Kosten für Fortbildungen bei anderen Anbietern tragen die Kindertagespflegepersonen grundsätzlich selber.

Der Fortbildungskatalog der BQL für Kindertagespflegepersonen listet für das Jahr 2019 im Themenbereich "Recht, Finanzen, Marketing" 10 Veranstaltungen (insgesamt 61 Unterrichtseinheiten (UE)), für die Pflicht-Fortbildungen wurde "§8a" gelistet, eine davon ist im März (6 UE) entfallen.

Hinsichtlich der §8a- Kurse schreibt die BQL in ihrem Fortbildungskatalog:

"Bitte buchen Sie nur EINE §8a-Fortbildung pro Jahr. Wir möchten möglichst vielen Tagespflegepersonen die Teilnahme ermöglichen, damit sie die neue Auflage der Hansestadt Lübeck erfüllen können. Vielen Dank!"

Demzufolge sind die § 8a Fortbildungen in ihrer Platzzahl sehr begrenzt und dies auch, wenn die Teilnehmenden nur alle zwei Jahre an einem § 8a-Kurs teilnehmen.

Vor diesen Hintergründen bitten wir um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1. Warum sind diese eingeführten Pflichtfortbildungen hinsichtlich der Teilnahmeplätze so eng bemessen?

Die Teilnahmeplätze sind ausreichend bemessen und es gab bisher keinen Engpass. Die Einführung der Pflichtfortbildungen zu § 8a ist kurzfristig im laufenden Planungsprozess erfolgt und wurde in enger Absprache zwischen BQL und der Hansestadt Lübeck sowohl im Umfang als auch in der inhaltlichen Gestaltung vorbereitet. In 2018 wurden daher vier Veranstaltungen angeboten, in 2019 eine erhöhte Anzahl von 10 Veranstaltungen. Im März 2019 ist eine Fortbildung wegen zu wenigen Anmeldungen ausgefallen

In Zukunft sollte sich das Angebot bei ca. 7 Veranstaltungen pro Jahr einpendeln. Es wurden keine TN unversorgt gelassen und auch in 2019 gibt es noch freie Plätze in den § 8a-Fortbildungen.

2. Was geschieht, wenn die Nachfrage von Kindertagespflegepersonen nach den verpflichtenden § 8a-Fortbildungen größer als das Angebot ist?

Bisher ist der Fall nicht eingetreten. Bei Bedarf können auch während des laufenden Jahres noch Angebote nachgesteuert werden.

3. Im Themenbereich Recht findet eine weitere Fortbildung "Kinderrechte" mit 4 UE statt, das Thema "Marketing" wird mit einer Fortbildung (4 UE) abgedeckt, das Thema "Steuern" ebenfalls mit einer 2 UE umfassenden Veranstaltung. Im Gegensatz zu anderen Kommunen, z.B. Norderstedt, Neumünster, Bad Segeberg scheinen diese Themenbereiche in Lübeck nicht über das Fortbildungsangebot der BQL für die Kindertagespflege abgedeckt zu werden. So gibt es z.B. keine Fortbildungen zu den für Kindertagespflegepersonen wichtigen Themen wie Businessplan, Altersvorsorge und Sozialversicherungen, Vertragsrecht, Aufsichtspflicht, Unfallschutz, Datenschutz in der Kindertagespflege, etc.  Hierzu unsere Fragen:

3.1. Warum werden die vorgenannten Fortbildungsthemen nicht über die BQL angeboten?

Der Schwerpunkt des Fortbildungsangebotes liegt primär auf pädagogischen Themen und wird in Abstimmung mit der Interessenvertretung der Tagespflegepersonen erstellt.

3.2. Auf aktuelle Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen wird nach Auskunft von Kindertagespflegepersonen kaum, z.T. überhaupt nicht, reagiert. So fand z.B. anlässlich der - lange im Voraus bekannten - Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die im gesamten pädagogischen Bereich für erhebliche Verunsicherung sorgte, bis heute keine Fortbildung durch die BQL statt. Was ist der Grund dafür?

s. Antwort zu 3.1.

 

Anfrage VO/2019/07852 - 

Fortbildungsangebote BQL für Kindertagespflegepersonen und Externe

 

Kindertagespflegepersonen sind in Lübeck zu 20 Stunden Fortbildung im Jahr verpflichtet. Kostenfrei erhalten sie diese, wenn sie aus dem Fortbildungskatalog der BQL auswählen. Es gibt im Fortbildungskatalog Qualifizierungsangebote, die auch von "externen" Weiterbildungsinteressierten gebucht werden können. Hierzu unsere Fragen:

 

 

1. Wie viele Kindertagespflegepersonen und andere Teilnehmende werden in den jährlichen Planungen mit jeweils wie vielen Unterrichtseinheiten (UE) der Kurse berücksichtigt?

Die Planung berücksichtigt für alle Tagespflegepersonen Fortbildungsangebote mit jeweils 20 Unterrichtseinheiten (2019: 287 Tagespflegepersonen * 20 UE). Hierauf werden 20% für andere Teilnehmer:innen und Puffer aufgeschlagen.

2. Wie viele "externe" Teilnehmenden meldeten sich in den letzten zwei Jahren zu den Kindertagespflege-Fortbildungen an? Bitte unterteilt für die Jahre 2017 und 2018 angeben.

2017: 54 externe TN ,

2018: 72 externe TN.

3. Wie werden diese Teilnehmenden planerisch berücksichtigt?

Mit einem Aufschlag von 20% auf die für Lübecker Tagespflegepersonen erforderlichen Kurse (s. Antwort zu 1.)

4. Erfolgt eine gesonderte Bewerbung für diese Kurse z.B. bei Institutionen die pädagogisches Personal beschäftigen?

Ja, das gedruckte Fortbildungsprogramm wird an die Lübecker Kindertagesstätten verschickt.

5. Wie wird die Platzvergabe für die Teilnahme an den Fortbildungen hinsichtlich der Kindertagespflegepersonen und anderer Teilnehmenden geregelt (z.B. nach chronologischem Eingang der Anmeldungen; primäre Platzvergabe an Kindertagespflegepersonen und nur Restplatzvergabe an andere?)

Die Vergabe erfolgt chronologisch durch Anmeldung (online) im Kursportal. Das Fortbildungsteam bietet individuelle Unterstützung an, so dass alle KTPP ihre Fortbildungspflicht erfüllen können.

6. Welches durchschnittliche Budget steht der BQL in 2019 pro

- UE und

- Kindertagespflegepersonen   

       zur Verfügung?

Die Honorare der Fortbildungs-Dozent:innen staffeln sich nach den inhaltlichen Anforderungen. Das durchschnittliche Budget je UE beträgt 12,35 €.

Das durchschnittliche Budget je Kindertagespflegeperson beträgt 246,98 €.

7. Wie viele der 20 kostenlosen Pflicht-UEen wurden in den letzten zwei Jahren durchschnittlich von den Tagespflegepersonen bei der BQL in Anspruch genommen?

2017: 4283 UE,

2018: 4291 UE

8. Wie viele dieser 20 notwendigen UEen werden im Schnitt durch Fortbildungen bei anderen Weiterbildungsträgern nachgewiesen?

Eine Beantwortung ist mit angemessenem Aufwand nicht möglich.

9. Wie viele Kindertagespflegepersonen weisen durchschnittlich pro Jahr ihre Fortbildung im Rahmen einer Teilnahme an Qualifikationen und Weiterbildungen bei der BQL nach? Bitte die Frage aufgeschlüsselt nach

- Grund- und - Aufbauqualifikation sowie

- Art der Weiterbildung beantworten.

Die Grundqualifikation wird nicht auf die lfd. Fortbildungen angerechnet, sie findet vor Beginn der Tätigkeit als Tagespflegeperson statt.

Die Aufbauqualifikation kann auf die Fortbildung angerechnet werden, hiervon haben im Zeitraum 2017 bis heute 52 Tagespflegepersonen Gebrach gemacht.

Weiterbildungen wurden im vorgenannten Zeitraum wie Folgt auf Fortbildungen angerechnet:

Fachkraft für Schulkindbetreuung: 4 Tagespflegepersonen,

Fachkraft für Frühpädagogik: 5 Tagespflegepersonen.

 

 


Anlagen

Qualitätsprozess Fortbildungen - Schaubild Juni 2018 zur Antwort auf Anfrage VO/2019/07850

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Schaubild Qualitätsprozess Fortbildungen - Stand Juni 2018 (65 KB)