Kind an einer Gemeinschaftsschule anmelden

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.

Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.

Grundsätzlich wird eine Gemeinschaftsschule von der 5. Klasse bis zur 10. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.

Bei Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe hat Ihr Kind die Möglichkeit, zusätzlich die Klassen 11-13 zu besuchen. Nach der 13. Klasse kann Ihr Kind die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.

An wen muss ich mich wenden?

Regionale Gemeinschaftsschule

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
  • Gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
  • Anmeldeschein von der Grundschule
  • Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen

Welche Gebühren fallen an?

  • Verwaltungsgebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von der Gemeinschaftsschule.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Über die Gemeinschaftsschulen in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.

Wenn Ihr Kind eine etwas längere Lernzeit benötigt, kann es die Klassen 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren durchlaufen. Dies nennt sich flexible Übergangsphase (FlexPhase) und wird auf Antrag bewilligt.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Verfahrensablauf

  • Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einer Gemeinschaftsschule in Ihrer Nähe an.
  • Die Gemeinschaftsschule prüft die Anmeldung.
  • Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.

Voraussetzungen

Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.

Zuständige Stelle:

Geschwister-Prenski-Schule, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Hansestadt Lübeck in Lübeck

Anschrift

Travemünder Allee 5 a
23568 Lübeck

Telefon

+49 451 12284800

Fax

+49 451 12284890

Internet-Adresse

Sonstiges

Entstanden aus der IGS Geschw.-Prenski-Schule (0707100)

Baltic-Schule, Grund- und Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Hansestadt Lübeck in Lübeck

Anschrift

Karavellenstraße 2 - 4
23558 Lübeck

Telefon

+49 451 12283211
+49 451 12283311

Fax

+49 451 12283290
+49 451 12283390

Internet-Adresse

Sonstiges

entstanden aus der 0707101 Baltic-Gesamtschule (0707101) und der GHS Otto-Passarge-Schule (0702124)

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer