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Gesetzliche Rechtsgrundlagen

Suche und Grabungen sind genehmigungspflichtig

Rechtsgrundlage: Landesverordnung über die Grabungsschutzgebiete "Innere Stadt" der Hansestadt Lübeck vom 8. April 1992 GVOBl. SH 1992, S. 320 Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz - DschG in der Fassung des Gesetzes vom 30. Dezember 2014; GVOBl. Schl.-H. Nr. 1, 2015, S. 2-9.

Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG)

Landesverordnung über  die Grabungsschutzgebiete „Innere Stadt“ der Hansestadt Lübeck

Hinweis: Die Suche und die Grabung nach Kulturdenkmalen in Gewässern und an Land, die Verwendung von Suchgeräten (Sonden) sind gesetzlich genehmigungspflichtig! Ungenehmigte Handlungen werden als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet. Zufällige Funde, auch auf Privatbesitz, sind anzeigepflichtig! Hinweise und Informationen erhalten Sie in der Abteilung Archäologie.

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