Bereits Ende 1990er Jahre gibt es erste Überlegungen zur Umgestaltung des westlichen Altstadtrandes. Die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsverfahrens werden 2003 Grundlage einer Wettbewerbsausschreibung. Auf Basis des ersten Preisträgers werden die heutigen Pläne entwickelt.
In den 1960er Jahren werden die heutigen Linden an der Untertrave als Straßenbegleitgrün gepflanzt. Der Ausbau der Straße An der Untertrave erfolgt als autogrechter Ausbau mit jeweils zwei Fahrspuren und begleitendem Parken. Dem Fußgängerweg an der Kaikante kommt untergeordnete Bedeutung zu. Das Ziel eines Freiraumes mit Aufenthaltsqualitäten wird seinerzeit nicht verfolgt. Die Bäume erhalten minimale Pflanzräume und werden bis zum Stamm angepflastert.
Ende der 1990er und mit der Planung der Nordtangente erwägt die Verwaltung die Umgestaltung des Westlichen Altstadtrand ohne Zeitdruck während der Bauzeit der Nordtangente vorzubereiten. Hintergrund ist die aus dem Bau der Nordtangente resultierende Reduzierung der Verkehrsbedeutung der Ober - und Untertrave. Aufgrund des langen Planungsvorlaufes entschließt man sich zu einem bis dahin noch nicht praktizierten Bürgerbeteiligungs- und Informationsverfahren.
1999 startet einmehrstufigen Bürgerbeteiligungsverfahrens angekündigt durch Hauswurfsendungen und ausführlicher Berichterstattungen in der Presse. In vier Stufen (1. Stufe - Arbeitsgespräche mit den Planungsbetroffenen an Ober-/Untertrave, 2. Stufe - öffentliche Bürgerversammlung, 3. Stufe - öffentlicher Planungsworkshop, 4. Stufe - zweiter Workshop) werden Leitbilder und Zielvorstellungen mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet.
Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung werden 2003 Grundlage der Wettbewerbsausschreibung „Umgestaltung Westlichen Altstadtrandes Ober- und Untertrave“. 15 Landschaftsarchitekturbüros werden eingeladen. Im Preisgericht sitzen auch engagierte Bürger aus der Bürgerbeteiligung. Das Lübecker Büro Trüper Trüper, Gondesen Partner gewinnt in Partnerschaft mit Petersen Pörksen Partner und Atelier 10 - Hochgürtel und Lohse den Wettbewerb.
Bis 2007 wird auf dieser Grundlage die Obertrave umgestaltet.
Die Fördermittel für den umfangreichen Abschnitt „An der Untertrave“ fehlen. Eine Umsetzung ist für lange Zeit nicht in Aussicht.
Ab 2012 und mit dem Neubau des Europäischen Hansemuseum und der privaten Initiative zur Umgestaltung der Hausvorfläche Ecke Holstenstraße /An der Untertrave werden die Pläne aus dem Wettbewerb in Abstimmung mit dem Büro TGP für die gesamte Untertrave fortgeschrieben, um jederzeit Teilstücke in einem einheitlichen Duktus umsetzen zu können.
Ab 2012 plant die Hansestadt Lübeck die Umgestaltung des Drehbrückenplatzes mit Städtebaufördermitteln. Die Finanzierung generiert sich aus den Restmitteln des Städtebauförderprogramms „Sanierung und Entwicklung“, welches bis Ende 2017 abzuschließen ist.
2014 erfolgt der erste Förderaufruf Nationale Projektes des Städtebaus. Zielgruppe sind Kommunen mit hohem historischen Bestand, UNESCO-Welterbestätten oder Projekte mit einer nationalen Bedeutung. Als Bindeglied zwischen dem weltbekannten Holstentor und dem neuen Europäischen Hansemuseum ist Lübeck prädestiniert für die Antragsstellung. Die Antragstellung über die gesamte Fläche scheitert mit dem Hinweis, es bitte 2015 erneut zu versuchen.
2015 erfolgt eine erneute Bewerbung mit geändertem Zuschnitt. Die Fläche wird in einen Abschnitt „An der Untertrave“ (1. Bauabschnitt vom Holstentor/Braunstraße bis Drehbrückenplatz) für die Förderung durch Nationale Projekte des Städtebaus und einen eigenen Städtebaufördermittel-Abschnitt „Drehbrückenplatz“ (2. Bauabschnitt vom Drehbrückenplatz bis Alte Fähre/Hansemuseum) geteilt.
Im September 2015 erhält die Hansestadt Lübeck eine „In-Aussicht-Stellung“ von 3,4 Mio. Euro Förderung für den Abschnitt „An der Untertrave“ aus dem Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus. Förderbedingung ist unter anderem der Projektabschluss Ende 2018.
Das Land Schleswig-Holstein bietet der Hansestadt Lübeck weitere Unterstützung durch das Landesprogramm Wirtschaft (EFRE) in Höhe bis zu 6 Mio. Euro für das Gesamtprojekt an. Die Vorgaben und Bedingungen der ineinandergreifenden Förderprogramme und die jeweiligen Abgrenzungen der Bauabschnitte werden aufwendig und eng mit den beiden Fördergebern abgestimmt. Ein Gesamtfinanzierungsplan wird erstellt.
Ein qualifizierter Förderantrag für die Förderung aus „Nationale Projekte des Städtebaus“ wird unter Hochdruck bis November 2015 erstellt. Ende Dezember 2015 erhält die Hansestadt Lübeck die Förderzusage.
Ende Februar 2016 wird der EFRE-Antrag eingereicht. Die sogenannte Z-Bau (Ausführungspläne, Erläuterungen und Kostenberechnung nach DIN 276) werden bis März 2016 erstellt und dem GMSH als baufachliche Prüfinstanz zugeschickt.
Am 07.06.2016 wird der Hansestadt Lübeck der positive Prüfvermerk des GMSH ausgestellt. Auf dieser Basis entscheidet das Landeskabinett Ende Juli positiv über die Förderung des Projektes „Umgestaltung westlicher Altstadtrand“.
Aufgrund des anstehenden Bürgerentscheids im Dezember 2016 kommt das Projekt ins Stocken, Gelder können nicht abgerufen, der Umbau des 1. Bauabschnitts nicht begonnen werden.
Am 18. Dezember 2016 ist der Bürgerentscheid „Sollen die vorhandenen Winterlinden der Straße „An der Untertrave“ zwischen der Braunstraße/Holstentor und der Drehbrücke erhalten bleiben und die Umgestaltungspläne entsprechend geändert werden? Ja oder Nein?“ erfolgreich – die Lübecker Bürgerinnen und Bürger entscheiden sich für den Erhalt der Linden.
Das bedeutet: Die Linden bleiben stehen, es finden bis auf weiteres keine Baumaßnahmen „An der Untertrave“ (1. Bauabschnitt) statt. Entsprechend des Ergebnisses des Bürgerentscheids sieht die Umplanung vor, lediglich den 2. Bauabschnitt umzusetzen. Ob und in welchem Zeitraum der 1. BA umgeplant und umgebaut wird, war entsprechend der Auslegung der Kommunalaufsicht nicht Gegenstand des Bürgerentscheids. Die Fördermittel für den 1. Bauabschnitt sind verloren. Eine Entscheidung über die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel zur Umplanung und zum Umbau wurde von der Lübecker Bürgerschaft bislang nicht getroffen.
Der 2. Bauabschnitt „Drehbrückenplatz“ ist von dem Bürgerentscheid nicht betroffen, da die Promenade mit den Bestands-Winterlinden nicht enthalten ist.
Im Januar 2017 steht nach Absprache mit dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten fest, dass der „lindenfreie Abschnitt“ vom Drehbrückenplatz bis Große Altefähre (2. Bauabschnitt) aus Städtebaufördermitteln umgesetzt werden kann. Zusätzliche Städtebaufördermittel werden Aussicht gestellt.
In diversen Gesprächen mit dem Bund konnte dieser im Frühjahr 2017 überzeugt werden, die Fördermittel (3,4 Mio. €) aus dem Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus, die ursprünglich für den 1. Bauabschnitt vorgesehen waren, in den Drehbrückenplatz als „in sich geschlossene Maßnahme von nationaler Bedeutung“ zu übertragen. Ein entsprechender Änderungsantrag mit Begründung wurde gestellt.
Die Förderkulisse des Bundes macht es nun möglich, dass das in der Bürgerbeteiligung mehrfach gewünschte Servicegebäude auf dem Drehbrückenplatz mit öffentlichen Toiletten, Versorgungsanschlüssen für Veranstaltungen und einem Kiosk gefördert wird. Die entsprechenden Förderbescheide erhält die Hansestadt Lübeck im Juli 2017. Baustart ist Anfang August, Fertigstellung spätestens Ende 2018.
Die Gestaltung des Drehbrückenplatzes, der Verkehrsflächen An der Untertrave und der Hausvorfelder im 2. Bauabschnitt (Drehbrückenplatz bis Anschluss Hansemuseum) bleibt gegenüber der bisherigen Planung unverändert bestehen.
Ergänzend ist auf dem Drehbrückenplatz das Servicegebäude mit den verlagerten öffentlichen Toiletten, Versorgungsanschlüssen für Veranstaltungen und einem integrierten Kiosk analog dem bestehenden Servicegebäudes An der Obertrave vorgesehen.