Mit der Verabschiedung der Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat die Europäische Union neue Akzente im Lärmschutz gesetzt. Diese Richtlinie verfolgt das langfristige Ziel, schädlichen Umgebungslärm zu vermeiden, ihm vorzubeugen oder ihn zu verringern.
Mehr dazu erfahren Sie auf dem Themenportal des Landesministeriums. Dort können im Lärmatlas auch die Lärmkarten eingesehen werden
Die Umsetzung der Umgebungsrichtlinie beinhaltet sowohl die Durchführung der Lärmkartierung als auch die Aufstellung eines Aktionsplans. Dieser muss alle 5 Jahre überprüft und bei wesentlichen Änderungen überarbeitet werden.
In Lübeck wurde der Lärmaktionsplan 2007/2008 erstmals aufgestellt (erste Umsetzungsphase).
Als Grundlage dafür wurden die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr und die Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr kartiert.
In der zweiten Umsetzungsstufe wurde die Hansestadt Lübeck als sogenannter Ballungsraum eingeordnet.
In dieser Stufe wurden alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr und einige Hafenanlagen kartiert.
Zum Ballungsraum Lübeck gehören folgende Umlandgemeinden: Stockelsdorf, Ratekau (Ortsteil Sereetz), Bad Schwartau, Groß Grönau (Stadtgrenze Lübeck bis Klein Grönau), Lüdersdorf (Ortsteil Herrnburg). Die Mitglieder des Ballungsraums stellen ihre eigenen Aktionspläne auf. Es findet aber ein Austausch statt.
Die zweite Umsetzungsstufe wurde mit der Veröffentlichung des Lärmaktionsplans (2013/2014), der am 26.06.2014 von der Bürgerschaft beschlossen wurde, abgeschlossen. (Datei zur Öffentlichkeitsbeteiligung)
Die dritte Umsetzungsstufe wurde mit der Veröffentlichung des Lärmaktionsplans (2018/2019), der am 28.11.2019 von der Bürgerschaft beschlossen wurde, abgeschlossen
Als Ballungsraum hat die Hansestadt Lübeck auch Industrie- und Gewerbeanlagen [IVU-Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie über die Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung der EU] zu kartieren. Hierunter fallen die sich auf dem Lübecker Stadtgebiet befindlichen Häfen.
Welche Gebiete das im Einzelnen sind, kann dem Lärmaktionsplan entnommen werden. Detaillierte Informationen können im Ergebnisbericht zur Lärmkartierung und dem dazugehörigen Erläuterungsbericht nachgelesen werden.
Ergebnisbericht zur Lärmkartierung - Hafen (2012)
Erläuterungsbericht zur Lärmkartierung - Hafen (2012)
Hinweis: Eine Überarbeitung der Lärmkarten für Industrie- und Gewerbeanlagen erfolgte im Jahr 2017 nicht, da es in diesen Bereichen keine wesentlichen Änderungen gegeben hat.
Lärmbetroffenheiten können anhand der sogenannten LärmKennZiffer-Methode dargestellt werden. Diese objektive Betroffenheitsanalyse wurde von einem beauftragten Gutachterbüro durchgeführt und dargestellt. Die LärmKennZiffer (LKZ) steigt, je höher die Einwohnerdichte und die Lärmbelastung ist.
Die beiden folgenden Karten zeigen die LKZ (bezogen auf einen Straßenabschnitt von 100 Metern) einmal über einen Zeitraum von 24 Stunden (LDEN) und über den Nachtzeitraum (LNight):
Lärmkennziffer 24h (2017)
Lärmkennziffer Nacht (2017)
Ein Teil der Lärmaktionsplanung befasst sich mit der Festlegung von sogenannten ruhigen Gebieten. Im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie sind diese Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Da es zurzeit keine gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien für die ruhigen Gebiete gibt, wurden auf Grundlage des Landschaftsplans der Hansestadt Lübeck folgende Möglichkeiten zur Festsetzung entwickelt.
Um die unterschiedlichen Strukturen der Gebiete zu verdeutlichen, sind diese in drei Kategorien unterteilt:
- Erholungsgebiete sind großflächige Gebiete, die einen weitgehend naturbelassenen, land- und forstwirtschaftlichen genutzten Naturraum bilden. Sie ermöglichen eine Naherholung weitgehend ohne Störungen, wozu technische Bauwerke und Straßen im Naturraum gehören.
- Stadtoasen sind innerstädtische ruhige Gebiete, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, der Erholung dienen und sich in räumlicher Nähe zu Wohngebieten befinden.
- Ruhige Achsen sind Verbindungswege zwischen Stadtoasen abseits der Hauptverkehrswege oder schnelle und effiziente Rad- und Fußwegverbindungen in einer attraktiven naturnahen Umgebung.
Derzeit sind in der Hansestadt Lübeck 55 ruhige Gebiete mit einer Gesamtfläche von rund 6.230 ha ausgewiesen.
Übersichtskarte: Ruhige Gebiete
Welche Lärmquellen werden in Lübeck als besonders belastend empfunden?
Vor dem gesetzlichen Hintergrund der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz dieser und weitergehenden Fragestellungen in Form einer Fragebogenaktion nachgegangen. – Die Fragebogenaktion war gleichzeitig ein Teil der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung zur aktuellen Fortschreibung des Lärmaktionsplans, der gemäß der Umgebungslärmrichtlinie alle 5 Jahre geprüft und bei Bedarf überarbeitet werden muss.
Broschüre: Lübeck Stadt der lauten Wege?
Für die Lärmkartierung an Haupteisenbahnstrecken, sowie für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes, mit über 30.000 Zugbewegungen pro Jahr, ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig.
Alles zur Lärmaktionsplanung Schiene erfahren Sie auf der Informationsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes: www.eba.bund.de
Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung durch das EBA können mit einem interaktiven und kostenfreien Kartendienst betrachtet werden. Hier gelangen Sie zu weiterführenden Informationen und Verweisen.