Montag 25.09.2023 Text vorlesen (ReadSpeaker) Text vorlesen (ReadSpeaker) Suche Suche

Lufthygiene unter Pandemie-Bedingungen

Betrieb Raumlufttechnischer Anlagen (RLT)

Eine möglichst hohe Frischluftzufuhr ist eine der wirksamsten Methoden, potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen. Ein guter Luftaustausch versorgt Innenräume mit Frischluft und führt verbrauchte Luft ab. Ein Prozess, der in der Regel allein durch die freie Lüftung - d.h. durch das mehrminütige volle Öffnen aller Fenster - herbeigeführt wird.

Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen

Manche Räume/Gebäude lassen sich nicht gut lüften bzw. haben einen erhöhten Lüftungsbedarf. Dann wird der Luftaustausch durch Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) übernommen bzw. unterstützt. Oftmals wird dabei ein Teil der Abluft wieder der Zuluft beigemengt (Umluft). Für das Gesundheitsamt und den Bereich UNV stellt der Betrieb solcher Anlagen unter ungünstigen Umständen eine Gefahrenquelle dar:
Bei einem hohen Umluftanteil in RLT-Anlagen in Verbindung mit unzureichender Filterung kann es über die Zeit zu einer Anreicherung von infektiösen Aerosolen in der Luft kommen.
Die Lübecker Fachleute stützen sich dabei auf Stellungnahmen des Umweltbundesamtes und des Robert-Koch-Instituts und haben die Kernaussagen in einem zweiseitigen Informationsblatt zusammengeführt.

Hinweise zum Betrieb Raumlufttechnischer Anlagen (RLT) unter Pandemie-Bedingungen

Fazit:

Beim Betrieb von RLT-Anlagen unter Pandemiebedingungen ist ein Umluftbetrieb zu vermeiden.
Räume, die weder durch freie und/oder technische Lüftung ausreichend mit Frischluft versorgt werden, sind nicht für den Aufenthalt von Personen geeignet.

Betrieb von mobilen Luftreinigungsgeräten

Gegenwärtig werden unterschiedliche mobile Luftreinigungsgeräte angeboten, welche eine Reinigung bzw. eine Desinfektion der Raumluft erwirken sollen. Die Wirksamkeit mobiler Luftreinigungsgeräte in Hinblick auf die Reduzierung von SARS-CoV-2-Viren ist in vielen Fällen bislang aber nicht eindeutig nachgewiesen.
Die Annahme, dass bei Einsatz eines bestimmten Gerätes innerhalb eines Raumes auf weitere Maßnahmen z.B. die Einhaltung von Abstandsregeln oder das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden kann, ist falsch.
Der Einsatz solcher Geräte sollte nicht zum Gefühl der „falschen Sicherheit“ führen. Die empfohlenen infektionspräventiven Maßnahmen (AHA+L-Regel) müssen weiterhin befolgt werden.

Bezug / zum Nachlesen:

Das Informationsschreiben zu Lufthygiene in Schulen vom 19. Juli 2021 finden Sie hier (PDF).

Das könnte Sie auch interessieren