Tagesordnung - Sondersitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung (gemeinsam mit dem Bauausschuss)  

Bezeichnung: Sondersitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung (gemeinsam mit dem Bauausschuss)
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 13.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:09 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift    
Ö 3  
Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Konzept "Fahrradfreundliches Lübeck" von 2013 (VO/2013/00307) Sachstand
Enthält Anlagen
VO/2022/11235  
Ö 4.2  
Bürgerschaftsauftrag zur Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck (Anlage liegt nun vor.)
Enthält Anlagen
VO/2023/12397  
Ö 4.3  
Zukunftskonzept untere Bauaufsicht Hansestadt Lübeck (Anlage liegt nun vor.)
Enthält Anlagen
VO/2023/12440  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Haushalt 2024
Enthält Anlagen
VO/2023/12437  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1. Der Haushaltsplan 2024, bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus
den städtischen Budgetübersichten            Anlage 5
werden zur Kenntnis genommen.
 

3.      Ergänzend werden die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
         des Haushalts                         Anlage 6
         beschlossen.

 

4.     Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen-
          kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale
          Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu
          begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
           Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.124.219.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.119.743.300

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

       4.476.100

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.094.569.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.062.302.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

110.468.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

156.639.400

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt.         (Stand: 02.08.2023)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 71.127.700

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 48.919.400

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

295.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      4.241,448

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            400 %

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      500 %

2. Gewerbesteuer                                                                                  450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2024 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2023 (4.096,227 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr

2024 um die sich aus der          Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der

sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024
festgesetzt: 4.241,448 Planstellen.

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
 

   
    12.09.2023 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2024, bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus
den städtischen Budgetübersichten            Anlage 5
werden zur Kenntnis genommen.
 

3.      Ergänzend werden die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
         des Haushalts                         Anlage 6
         beschlossen.

 

4.     Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen-
          kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale
          Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu
          begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
           Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.124.219.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.119.743.300

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

       4.476.100

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.094.569.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.062.302.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

110.468.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

156.639.400

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt.         (Stand: 02.08.2023)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 71.127.700

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 48.919.400

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

295.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      4.241,448

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            400 %

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      500 %

2. Gewerbesteuer                                                                                  450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2024 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2023 (4.096,227 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr

2024 um die sich aus der          Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der

sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024
festgesetzt: 4.241,448 Planstellen.

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X


 

   
    13.09.2023 - Bauausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5.1 - Haushalt 2024 (2386 KB)    
   
    13.09.2023 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2024, bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus
den städtischen Budgetübersichten            Anlage 5
werden zur Kenntnis genommen.
 

3.      Ergänzend werden die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
         des Haushalts                         Anlage 6
         beschlossen.

 

4.     Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen-
          kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale
          Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu
          begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
           Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.124.219.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.119.743.300

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

       4.476.100

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.094.569.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.062.302.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

110.468.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

156.639.400

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt.         (Stand: 02.08.2023)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 71.127.700

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 48.919.400

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

295.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      4.241,448

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            400 %

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      500 %

2. Gewerbesteuer                                                                                  450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2024 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2023 (4.096,227 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr

2024 um die sich aus der          Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der

sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024
festgesetzt: 4.241,448 Planstellen.

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X


 

   
    28.09.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.6 - geändert beschlossen
   

Beschluss1. Der Haushaltsplan 2024, bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus
den städtischen Budgetübersichten            Anlage 5
werden zur Kenntnis genommen.
 

3.      Ergänzend werden die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
         des Haushalts                         Anlage 6
         beschlossen.

 

4.     Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen-
          kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale
          Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu
          begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
           Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.124.219.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.119.743.300

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

       4.476.100

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.094.569.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.062.302.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

110.468.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

156.639.400

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt.         (Stand: 02.08.2023)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 71.127.700

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 48.919.400

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

295.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      4.241,448

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            400 %

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      500 %

2. Gewerbesteuer                                                                                  450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2024 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2023 (4.096,227 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr

2024 um die sich aus der          Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der

sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024
festgesetzt: 4.241,448 Planstellen.

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
 

:

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird.

 

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

38

Nein-Stimmen

5

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Die Haushaltsberatung ist damit abgeschlossen.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass er sich mit Herrn Petereit darauf verständigt habe, dass dieser

die Leitung der Sitzung im Anschluss an die Beratungen zu Haushalt übernehmen solle. Dies

würde jetzt erfolgen.

 

Herr Petereit übernimmt die Sitzungsleitung in seiner Funktion als 1. Stellv. Stadtpräsident

um 20.18 Uhr nach einer fünfminütigen Pause.

 

Anmerkung zur Niederschrift:

Die Beratung geht weiter mit der Austauschvorlage Masterplan Klimaschutz und den dazu

gestellten Fraktionsanträgen (TOP 9.1 ff.). Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde be-

schlossen, diesen Gegenstand vorzuziehen und im Anschluss an die Beratungen zum

Haushalt zu beraten.

 

Hiernach erfolgt die Beratung zu TOP 5.1 gefolgt von den Wahlen/Benennungen unter

TOP 8, den Beschlussvorlagen 9.7 bis 9.23 sowie den Anträgen unter TOP 10. 5 und

TOP 10.7, sowie dem nichtöffentlichen Teil und hier im Anschluss noch die

Beratung zu TOP 5.2.

 

(S. hierzu auch die Hinweise direkt unter dem TOP)


 

Ö 6  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8  
Gleichstellung    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse