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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der 12. Sitzung vom 09.12.2019 |
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SI/2019/419 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Einzelhandelsentwicklung |
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| Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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| Ö 3.2.1 |
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Masterplan 2025 - Bericht über die in 2019 erfolgten Maßnahmen und Ziele (mündlich durch Herrn Arndt (Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH)) |
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| Ö 3.2.2 |
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Sachstand - Anschluss des Gewerbegebietes Kronsforder Landstraße an die öffentliche Kanalisation (zurückgestellt in der 11. Sitzung des WiA & KBT-A am 11.11.2019
Hierzu wird die Verwaltung bei Eintritt in die Tagesordnung eine erneute Vertagung beantragen.) |
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| Ö 3.3 |
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AM Eymer (CDU): Zukunft der Lübecker Wochenmärkte (zurückgestellt in der 10. Sitzung des WiA & KBT-A am 09.09.2019) |
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VO/2019/07550 |
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| Ö 3.4 |
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Anfrage des AM Kim Nehrhoff (FDP) zu einer Markthalle (zurückgestellt in der 10. Sitzung des WiA & KBT-A am 09.09.2019) |
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VO/2019/07703 |
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| Ö 3.5 |
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Anfrage des Ausschussmitglieds Anka Grädner (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Auswertung der Situation am Grünstrand Travemünde (zurückgestellt in der 12. Sitzung des WiA & KBT-A am 09.12.2019) |
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VO/2019/08223 |
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| Ö 3.6 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage des Ausschussmitglieds Dr. Axel Flasbarth - Nördliche Wallhalbinsel (zurückgestellt in der 12. Sitzung des WiA & KBT-A am 09.12.2019) |
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VO/2019/08446 |
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| Ö 3.7 |
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Neue Anfragen |
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| Ö 4 |
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Berichte (Es liegt nichts vor.) |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt und zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979 |
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VO/2019/08462 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Aufgrund des § 172 Abs. 1 BauGB wird die Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979 in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 5) gebilligt. 4. Die Satzungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen. |
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13.01.2020 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.1 - zurückgestellt |
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Die Vorlage wurde bei Eintritt in die Tagesordnung vertagt.
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28.01.2020 - Hauptausschuss |
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Ö 5.8 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | x | Ohne Votum | |
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30.01.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.6 - zurückgestellt |
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03.02.2020 - Bauausschuss |
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Ö 3.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Aufgrund des § 172 Abs. 1 BauGB wird die Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979 in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 5) gebilligt. 4. Die Satzungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 13 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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10.02.2020 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.
- Aufgrund des § 172 Abs. 1 BauGB wird die Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979 in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 5) gebilligt.
Die Satzungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" fordert die Verwaltung auf, die Ausführungen zu den Planungszielen unter Ziffer 3 Satz 1 der Begründung im Hinblick auf die Umwandlung von Wohnungen in sonstige gewerblicher Nutzungen zu ergänzen und dem Hauptausschuss zur Sitzung am 25.02.2020 vorzulegen. Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden. (13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 13 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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11.02.2020 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zurückgestellt |
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25.02.2020 - Hauptausschuss |
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Ö 5.7 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Aufgrund des § 172 Abs. 1 BauGB wird die Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979 in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 5) gebilligt. 4. Die Satzungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 11 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | 2 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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27.02.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.5 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Sat zung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. Die Bürgerschaft beschließt die Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches für das Gebiet der Lübecker Altstadt in der gemäß Anlage 2 geänderten Fassung und billigt die Begründung in gemäß Anlage 3 geänderter Fassung. 3. Aufgrund des § 172 Abs. 1 BauGB wird die Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979 in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 5) gebilligt. 4. Die Satzungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 35 | Nein-Stimmen | 2 | Enthaltungen | 6 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & Freie Wähler & GAL: AT zu VO/2019/08355 - Verbesserung der Landstromversorgung im Lübecker Hafen (zurückgestellt in der 12. Sitzung des WiA & KBT-A am 09.12.2019
Hierzu sind gemäß Beschluss Vertreter der LHG, der Stadtwerke Lübeck und der LPA eingeladen.
Auf Grund einer zeitgleichen Veranstaltung der Hafenwirtschaft wird die Verwaltung bei Eintritt in die Tagesordnung eine erneute Vertagung beantragen.) |
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VO/2019/08355-01 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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FDP: Anträge zu Lübecks Wochenmärkten (zurückgestellt in der 10. Sitzung des WiA & KBT-A am 09.09.2019) |
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VO/2019/07335 |
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| Ö 8 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift der 12. Sitzung vom 09.12.2019 |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12.1 |
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Einzelhandelsentwicklung |
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| N 12.2 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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| N 12.3 |
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Neue Anfragen |
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| N 13 |
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Berichte (Es liegt nichts vor.) |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14.1 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Rönnauer Ring |
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| N 14.2 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Forstmeisterweg |
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| N 14.3 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Stargasse |
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| N 14.4 |
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Verkauf eines Baugrundstücks im Gründungsviertel (Fischstraße) |
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| N 14.5 |
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Verkauf eines Grundstückes am Lindenplatz |
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| N 14.6 |
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Ankauf eines bebauten Grundstücks in der Lübecker Innenstadt |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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