Tagesordnung - 18. Sitzung des Ausschusses für Soziales  

Bezeichnung: 18. Sitzung des Ausschusses für Soziales
Gremium: Ausschuss für Soziales
Datum: Di, 03.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:09 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
Anlagen:
Niederschrift öffentl. Teil

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 01.09.2020
SI/2020/663  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Antwort auf Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Defizite und Entgeltsteigerungen der städtischen SeniorInneneinrichtungen (SIE) - Teil II
VO/2020/09298-02  
Ö 3.2  
Anfrage Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Wirtschaftsplan (SIE) 2021
VO/2020/09480  
Ö 3.3  
NEU: Lübecker Integrationsfonds - geförderte Projekte 2019/2020    
Ö 3.4  
NEU: Mitteilung zur Sanierung des Bodelschwingh Hauses    
Ö 3.5  
NEU: Informationen zu Corona-Pandemie in Lübeck    
Ö 3.6  
NEU: Anfrage AM Müller zum Treffen mit den AK Soziales    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Vorstellung Projekt: "Verrückt? Na und?"    
Ö 4.2  
Berichtsauftrag: Senior:innentreffs in Lübeck erhalten und ausbauen
VO/2018/06778-01  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Wirtschaftsplan 2021 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen (SIE)
Enthält Anlagen
VO/2020/09140  
Ö 5.2  
Dringlichkeitsantrag - Dr. Carsten Grohmann (CDU), Aneta Wolter (CDU), Nil Gersdorf (CDU), Aydin Candan (SPD), Gabriele Ulrich (SPD), Dr. Marek Lengen (SPD), Christian Steen (SPD), Gregor Voht (Freie Wähler): Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung
VO/2020/09488  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Aktionsplan Queeres Lübeck
VO/2020/08766  
Ö 6.1.1  
AM Candan (SPD): Änderungsantrag zu "BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Aktionsplan Queeres Lübeck"
VO/2020/08766-02  
Ö 6.2  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN u. DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 - Haushalt 2021: Zuschusserhöhung Autonomes Frauenhaus
Enthält Anlagen
VO/2020/09154-22  
Ö 6.3  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Armutsstrategie zum Armuts- und Sozialbericht - sozialräumliche Gliederung (Federführung - Antrag geht auch in den Jugendhilfeausschuss)
VO/2020/09174  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Die im Rahmen des Armuts- und Sozialberichtes zu erhebenden Sozialdaten sollen in Zukunft für spezifische Sozialräume bzw. Quartiere im Stadtgebiete erhoben werden, um ein realistisches Bild der sozialen Situation besonders armutsgefährdeter Gruppen in den verschiedenen Lebensumfeldern Lübecks darzustellen.

 

Vor diesem Hintergrund sind die Stadtteile Lübecks auf der Basis räumlicher Gegebenheiten sowie spezifischer sozialdemographischer Parameter in verschiedene Sozialräume bzw. Quartiere zu gliedern.

 

  1. Auf der Basis des Beschlusses vom 03.03.2015 (VO/2015/02403) und den Sozialdaten in den einzelnen Quartieren sollen die Handlungsempfehlungen zum Armuts- und Sozialbericht fortlaufend für die einzelnen Sozialräume Lübecks im Rahmen einer integrierten Armutsstrategie für Lübeck dargestellt werden. Die Armutsstrategie ist der Bürgerschaft im Jahr 2021 vorzulegen und soll regelmäßig in 5-Jahres-Intervallen gemäß der soziodemographischen Trends aktualisiert werden.

 

  • Im Kontext der Armutsstrategie soll insbesondere auf folgende besonders armutsgefährdete Gruppen eingegangen werden;
    • Kinder
    • Frauen
    • Rentner*innen

 

  • Bei der Bündelung der spezifischen quartiersbezogenen Handlungsempfehlungen sind alle relevante Akteure in den Sozialräumen (z.B. freie Träger, Wohlfahrtsverbände, Pflegedienste, Migrant*innenvereinigungen usw.) sowie relevante Akteure und Gremien der Verwaltung (z.B. Jobcenter, Arbeitsgruppe Leben und Wohnen im Alter usw.) in die Strategieerstellung und Maßnahmenanpassung einzubeziehen.

 

  • Es ist darauf zu achten, dass die aktualisierten und neuen Maßnahmen mit den rechtlich gestützten und realisierten Regelmaßnahmen (etwa solchen nach SGB VIII / Kinder- und Jugendhilfe oder SGB II / Arbeitsförderung) sowie bestehenden Angeboten und Konzepten sinnvoll verknüpft werden und keine Doppelstrukturen geschaffen werden.

 

 

   
    27.08.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.27 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen
   

 

 

   
    01.10.2020 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7.1 - geändert beschlossen
   

Frau Stojan merkt an, dass der erste Aufzählungspunkt unter Punkt 2 um die Wörter und Jugendliche ergänzt werden solle.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, den Antrag entsprechend der Ausführung von Frau Stojan zu ergänzen und lässt darüber abstimmen.

 

Beschluss:

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Die im Rahmen des Armuts- und Sozialberichtes zu erhebenden Sozialdaten sollen in Zukunft für spezifische Sozialräume bzw. Quartiere im Stadtgebiete erhoben werden, um ein realistisches Bild der sozialen Situation besonders armutsgefährdeter Gruppen in den verschiedenen Lebensumfeldern Lübecks darzustellen.

 

Vor diesem Hintergrund sind die Stadtteile Lübecks auf der Basis räumlicher Gegebenheiten sowie spezifischer sozialdemographischer Parameter in verschiedene Sozialräume bzw. Quartiere zu gliedern.

 

  1. Auf der Basis des Beschlusses vom 03.03.2015 (VO/2015/02403) und den Sozialdaten in den einzelnen Quartieren sollen die Handlungsempfehlungen zum Armuts- und Sozialbericht fortlaufend für die einzelnen Sozialräume Lübecks im Rahmen einer integrierten Armutsstrategie für Lübeck dargestellt werden. Die Armutsstrategie ist der Bürgerschaft im Jahr 2021 vorzulegen und soll regelmäßig in 5-Jahres-Intervallen gemäß der soziodemographischen Trends aktualisiert werden.

 

  • Im Kontext der Armutsstrategie soll insbesondere auf folgende besonders armutsgefährdete Gruppen eingegangen werden;
    • Kinder und Jugendliche
    • Frauen
    • Rentner*innen

 

  • Bei der Bündelung der spezifischen quartiersbezogenen Handlungsempfehlungen sind alle relevante Akteure in den Sozialräumen (z.B. freie Träger, Wohlfahrtsverbände, Pflegedienste, Migrant*innenvereinigungen usw.) sowie relevante Akteure und Gremien der Verwaltung (z.B. Jobcenter, Arbeitsgruppe Leben und Wohnen im Alter usw.) in die Strategieerstellung und Maßnahmenanpassung einzubeziehen.

 

Es ist darauf zu achten, dass die aktualisierten und neuen Maßnahmen mit den rechtlich gestützten und realisierten Regelmaßnahmen (etwa solchen nach SGB VIII / Kinder- und Jugendhilfe oder SGB II / Arbeitsförderung) sowie bestehenden Angeboten und Konzepten sinnvoll verknüpft werden und keine Doppelstrukturen geschaffen werden.

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, entsprechend des Antrages in ergänzter Fassung zu beschließen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

---

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

---

Enthaltungen

---

Kenntnisnahme

---

Vertagung

---

Ohne Votum

---

 

   
    03.11.2020 - Ausschuss für Soziales
    Ö 6.3 - abgelehnt
   

Beschluss:

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Die im Rahmen des Armuts- und Sozialberichtes zu erhebenden Sozialdaten sollen in Zukunft für spezifische Sozialräume bzw. Quartiere im Stadtgebiete erhoben werden, um ein realistisches Bild der sozialen Situation besonders armutsgefährdeter Gruppen in den verschiedenen Lebensumfeldern Lübecks darzustellen.

 

Vor diesem Hintergrund sind die Stadtteile Lübecks auf der Basis räumlicher Gegebenheiten sowie spezifischer sozialdemographischer Parameter in verschiedene Sozialräume bzw. Quartiere zu gliedern.

 

  1. Auf der Basis des Beschlusses vom 03.03.2015 (VO/2015/02403) und den Sozialdaten in den einzelnen Quartieren sollen die Handlungsempfehlungen zum Armuts- und Sozialbericht fortlaufend für die einzelnen Sozialräume Lübecks im Rahmen einer integrierten Armutsstrategie für Lübeck dargestellt werden. Die Armutsstrategie ist der Bürgerschaft im Jahr 2021 vorzulegen und soll regelmäßig in 5-Jahres-Intervallen gemäß der soziodemographischen Trends aktualisiert werden.

 

  • Im Kontext der Armutsstrategie soll insbesondere auf folgende besonders armutsgefährdete Gruppen eingegangen werden;
    • Kinder
    • Frauen
    • Rentner*innen

 

  • Bei der Bündelung der spezifischen quartiersbezogenen Handlungsempfehlungen sind alle relevante Akteure in den Sozialräumen (z.B. freie Träger, Wohlfahrtsverbände, Pflegedienste, Migrant*innenvereinigungen usw.) sowie relevante Akteure und Gremien der Verwaltung (z.B. Jobcenter, Arbeitsgruppe Leben und Wohnen im Alter usw.) in die Strategieerstellung und Maßnahmenanpassung einzubeziehen.

 

Es ist darauf zu achten, dass die aktualisierten und neuen Maßnahmen mit den rechtlich gestützten und realisierten Regelmaßnahmen (etwa solchen nach SGB VIII / Kinder- und Jugendhilfe oder SGB II / Arbeitsförderung) sowie bestehenden Angeboten und Konzepten sinnvoll verknüpft werden und keine Doppelstrukturen geschaffen werden.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

9

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    26.11.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.1 - zurückgezogen
   

 

 


 

 

Ö 6.4  
Beirat für Senior:innen: AT zu: Folgerungen aus Pflegebedarfsplanung 2017-2030 (VO/2020/09309)
VO/2020/09309-01  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Antrag des Beirats für Senior:innen betr. Pflegegelderhöhung in städtischen Alten - und Pflegeheimen
VO/2020/09437  
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 8.1  
NEU: Nachfrage zu dem Monitoring zu den Budgetverträgen    
Ö 8.2  
NEU: Sitzungstermine 2021    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 01.09.2020      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12     Berichte      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Niederschrift öffentl. Teil (488 KB)