Tagesordnung - 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)  

Bezeichnung: 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 06.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anlagen:
Niederschrift JHA Dezember 2019

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.12.2019
SI/2019/426  
   
   
Ö 3     Berichte    
Ö 3.1  
mdl. Bericht über die Arbeit des Kinder- und Jugendtelefons (Gemeindediakonie Lübeck)    
Ö 3.2  
mdl. Bericht über die Arbeit des Krisentelefons (Kinderschutz-Zentrum Lübeck)    
Ö 4  
Anliegen der Jugend    
Ö 5     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 5.1  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 6     Beschlussvorlagen    
Ö 6.1  
Beschlussvorlage zum Bericht Ganztag an Schule: Kommunale Förderung in der SEK I und an Förderzentren in der Hansestadt Lübeck (VO/2019/07480) Förderung von Schülerclubs in den Klassen 5/6 bezüglich VO/2016/03725
Enthält Anlagen
VO/2019/08265  
Ö 7     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7.1  
Fraktion Freie Wähler und GAL, Fraktion Die Linke: Inklusion sicherstellen - Überarbeitung der Entgeltordnung städtischer Kitas
VO/2019/08376  
Ö 7.2  
DIE LINKE: Runder Tisch "Kinderarmut in Lübeck"
VO/2019/08275  
Ö 7.3  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: AT zu VO/2019/07599 "Verwendung der kommunalen Fördergelder aus der Kita Reform des Landes"
VO/2019/07599-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Die KiTa-Reform 2020 der schleswig-holsteinischen Landesregierung stellt den Kommunen zusätzliche finanzielle Mittel für die frühkindliche Bildung und Erziehung zur Verfügung. Diese Mittel werden in vollem Umfang, d.h. insbesondere auch der zweckungebundene Teil, für die Verbesserung der Kinderbetreuung in Lübeck verwendet.

Bis zum Inkrafttreten der Reform im August 2020 steigen die Elternbeiträge nicht.

Ab Inkrafttreten der Reform werden die Elternbeiträge auf den „Lübecker Deckel“ gesenkt. Der „Lübecker Deckel“ wird für die stark nachgefragte Ganztagsbetreuung (8h pro Tag) für unter dreijährige Kinder bei 220€ / Monat und für über dreijährige Kinder bei 160€ / Monat festgelegt. Die Höhe der Elternbeiträge für die übrigen Betreuungszeiten orientiert sich daran und wird entsprechend gestaffelt festgelegt. 

Zudem werden die derzeitigen Standards in der Kinderbetreuung in Lübeck, dort wo sie über den gesetzlichen Mindestvorgaben liegen, die durch die Reform festgelegt werden, in jeder Hinsicht mindestens beibehalten. Dies schließt insbesondere auch die Berücksichtigung von Vorbereitungs-, Leitungs-, und Ausfallzeiten in Kitas ein.

 

   
    20.06.2019 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.25 - zurückgestellt
   

 

 

   
    29.08.2019 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.36 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen
   
   
    06.02.2020 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7.3 - zurückgestellt
   
   
    05.03.2020 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

Die KiTa-Reform 2020 der schleswig-holsteinischen Landesregierung stellt den Kommunen zusätzliche finanzielle Mittel für die frühkindliche Bildung und Erziehung zur Verfügung. Diese Mittel werden in vollem Umfang, d.h. insbesondere auch der zweckungebundene Teil, für die Verbesserung der Kinderbetreuung in Lübeck verwendet.

Bis zum Inkrafttreten der Reform im August 2020 steigen die Elternbeiträge nicht.

Ab Inkrafttreten der Reform werden die Elternbeiträge auf den „Lübecker Deckel“ gesenkt. Der „Lübecker Deckel“ wird für die stark nachgefragte Ganztagsbetreuung (8h pro Tag) für unter dreijährige Kinder bei 220€ / Monat und für über dreijährige Kinder bei 160€ / Monat festgelegt. Die Höhe der Elternbeiträge für die übrigen Betreuungszeiten orientiert sich daran und wird entsprechend gestaffelt festgelegt. 

Zudem werden die derzeitigen Standards in der Kinderbetreuung in Lübeck, dort wo sie über den gesetzlichen Mindestvorgaben liegen, die durch die Reform festgelegt werden, in jeder Hinsicht mindestens beibehalten. Dies schließt insbesondere auch die Berücksichtigung von Vorbereitungs-, Leitungs-, und Ausfallzeiten in Kitas ein.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x

Der Jugendhilfeausschuss hat den Antrag einstimmig ohne Votum passieren lassen und gibt keine Empfehlung an die Bürgerschaft.

 

   
    25.06.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.3 - zurückgezogen
   

 

 

Ö 7.4  
FDP - Änderungsantrag zu VO/2019/07599-01 Bündnis 90/DIE GRÜNEN: AT zu VO/2019/07599 "Verwendung der kommunalen Fördergelder aus der KiTa Reform des Landes"
VO/2019/07856  
Ö 8     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8.1  
Änderungsantrag des AM Claudia Petereit (Die Unabhängigen) zu: Satzung zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen
Enthält Anlagen
VO/2019/07679-01  
Ö 8.2  
AM Puhle (SPD): Präventions- und Anti-Stigmatisierungsprogramm "Verrückt? Na und! - Seelisch fit in der Schule"
VO/2020/08613  
Ö 9  
Verschiedenes    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Niederschrift JHA Dezember 2019 (114 KB)