Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 16.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Allgemeiner Teil    
Ö 1.1  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 1.2  
Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung    
Ö 1.3  
Niederschriften, öffentlich vom 02.02.2015
SI/2015/638  
Ö 2     Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren    
Ö 2.1  
Bebauungsplan 27.52.02 ? Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) ? Satzungsbeschluss (5.610)
Enthält Anlagen
VO/2015/02311  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung zum Bebauungsplan 27.52.02 eingestellt. Der Prüf- und Abwägungsbericht zu den eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

              Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Zugleich wird der Satzungsbeschluss über den vorbezeichneten Bebauungsplan 27.52.01 in seinem nicht geänderten Umfang (siehe Anlage 9) wiederholt.

3.              Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 in der vorliegenden Fassung (Anlage 10) sowie der Prüf- und Abwägungsbericht zu den zu ihm eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 11) werden gebilligt, soweit sie nicht durch die Begründung zu den Änderungen durch den Bebauungsplan 27.52.02 ersetzt werden. Die Begründung zum Änderungsbebauungsplan 27.52.02 wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

4.              Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit dem Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 am 15.12.2011 als Bestandteil des Durchführungsvertrages sowie als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 beschlossene Vorhaben- und Erschließungsplan „IKEA Scandinavian Centre Lübeck“ (siehe Anlagen 5 und 6) wird durch die Inhalte des Änderungsbebauungsplanes 27.52.02 nicht berührt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§ 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

5.              Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse über die  Bebauungspläne 27.52.01 und 27.52.02 als Satzungen nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsbebauungsplan 27.52.02 sowie der geheilte und geänderte Ursprungsbebauungsplan 27.52.01, jeweils mit der zugehörigen Begründung, die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan 27.52.01 sowie die in Festsetzungen beider Bebauungspläne verwendeten DIN-Normen während der Sprechstunden eingesehen werden können und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

   
    16.02.2015 - Bauausschuss
    Ö 2.1 - unverändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 – Fachmarkt und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung zum Bebauungsplan 27.52.02 eingestellt. Der Prüf- und Abwägungsbericht zu den eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

              Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 – Fachmarkt und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Zugleich wird der Satzungsbeschluss über den vorbezeichneten Bebauungsplan 27.52.01 in seinem nicht geänderten Umfang (siehe Anlage 9) wiederholt.

3.              Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 in der vorliegenden Fassung (Anlage 10) sowie der Prüf- und Abwägungsbericht zu den zu ihm eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 11) werden gebilligt, soweit sie nicht durch die Begründung zu den Änderungen durch den Bebauungsplan 27.52.02 ersetzt werden. Die Begründung zum Änderungsbebauungsplan 27.52.02 wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

4.              Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit dem Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 am 15.12.2011 als Bestandteil des Durchführungsvertrages sowie als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 beschlossene Vorhaben- und Erschließungsplan „IKEA Scandinavian Centre Lübeck“ (siehe Anlagen 5 und 6) wird durch die Inhalte des Änderungsbebauungsplanes 27.52.02 nicht berührt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§ 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

5.              Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse über die Bebauungspläne 27.52.01 und 27.52.02 als Satzungen nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsbebauungsplan 27.52.02 sowie der geheilte und geänderte Ursprungsbebauungsplan 27.52.01, jeweils mit der zugehörigen Begründung, die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan 27.52.01 sowie die in Festsetzungen beider Bebauungspläne verwendeten DIN-Normen während der Sprechstunden eingesehen werden können und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

   
    17.02.2015 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.4 - unverändert beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt bei 15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen

Der Ausschuss empfiehlt bei 15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen

 

   
    24.02.2015 - Hauptausschuss
    Ö 5.11 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung zum Bebauungsplan 27.52.02 eingestellt. Der Prüf- und Abwägungsbericht zu den eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

              Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Zugleich wird der Satzungsbeschluss über den vorbezeichneten Bebauungsplan 27.52.01 in seinem nicht geänderten Umfang (siehe Anlage 9) wiederholt.

3.              Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 in der vorliegenden Fassung (Anlage 10) sowie der Prüf- und Abwägungsbericht zu den zu ihm eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 11) werden gebilligt, soweit sie nicht durch die Begründung zu den Änderungen durch den Bebauungsplan 27.52.02 ersetzt werden. Die Begründung zum Änderungsbebauungsplan 27.52.02 wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

4.              Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit dem Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 am 15.12.2011 als Bestandteil des Durchführungsvertrages sowie als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 beschlossene Vorhaben- und Erschließungsplan „IKEA Scandinavian Centre Lübeck“ (siehe Anlagen 5 und 6) wird durch die Inhalte des Änderungsbebauungsplanes 27.52.02 nicht berührt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§ 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

5.              Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse über die  Bebauungspläne 27.52.01 und 27.52.02 als Satzungen nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsbebauungsplan 27.52.02 sowie der geheilte und geänderte Ursprungsbebauungsplan 27.52.01, jeweils mit der zugehörigen Begründung, die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan 27.52.01 sowie die in Festsetzungen beider Bebauungspläne verwendeten DIN-Normen während der Sprechstunden eingesehen werden können und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

             

   
    26.02.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.11 - unverändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung zum Bebauungsplan 27.52.02 eingestellt. Der Prüf- und Abwägungsbericht zu den eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

              Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Zugleich wird der Satzungsbeschluss über den vorbezeichneten Bebauungsplan 27.52.01 in seinem nicht geänderten Umfang (siehe Anlage 9) wiederholt.

3.              Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 in der vorliegenden Fassung (Anlage 10) sowie der Prüf- und Abwägungsbericht zu den zu ihm eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 11) werden gebilligt, soweit sie nicht durch die Begründung zu den Änderungen durch den Bebauungsplan 27.52.02 ersetzt werden. Die Begründung zum Änderungsbebauungsplan 27.52.02 wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

4.              Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit dem Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 am 15.12.2011 als Bestandteil des Durchführungsvertrages sowie als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 beschlossene Vorhaben- und Erschließungsplan „IKEA Scandinavian Centre Lübeck“ (siehe Anlagen 5 und 6) wird durch die Inhalte des Änderungsbebauungsplanes 27.52.02 nicht berührt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§ 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

5.              Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse über die  Bebauungspläne 27.52.01 und 27.52.02 als Satzungen nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsbebauungsplan 27.52.02 sowie der geheilte und geänderte Ursprungsbebauungsplan 27.52.01, jeweils mit der zugehörigen Begründung, die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan 27.52.01 sowie die in Festsetzungen beider Bebauungspläne verwendeten DIN-Normen während der Sprechstunden eingesehen werden können und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.

 

Ö 3     Sonstige Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Änderung der "Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen" (5.691)
Enthält Anlagen
VO/2015/02284  
Ö 4     Mitteilungen und Berichte    
Ö 4.1     Mitteilungen des Vorsitzenden    
Ö 4.2  
Sonstige Mitteilungen und Berichte    
Ö 4.3  
Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen    
Ö 4.4     Eilentscheidungen des Bürgermeisters    
Ö 5     Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes    
Ö 5.1  
Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 5.2  
Neue Anfragen    
Ö 5.3     Anträge    
Ö 5.3.1  
Wahl in den Bauausschuss
VO/2015/02341  
N 6     Niederschriften, Mitteilungen und Berichte      
N 6.1     Niederschriften, nicht öffentlich vom 02.02.2015      
N 6.2     Mitteilungen      
N 6.3     Berichte      
N 6.4     Eilentscheidungen des Bürgermeisters      
N 7     Vergaben von 10.000 ? bis 175.000 ?      
N 7.1     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert von 10.000,-- EUR bis 175.000,-- EUR netto      
N 8     Ausschreibungen und Vergaben über 175.000 ?      
N 8.1     Vergabe der Bauleistungen für die Instandsetzung der technischen Ausrüstung der Hafendrehbrücke (5.660)      
N 9     Aufträge von 5.000 ? bis 25.000 ?      
N 9.1     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR netto      
N 10     Aufträge über 25.000 ?      
N 10.1     Vergabe von Ingenieurleistungen über 25.000,00 EUR "Gründungsviertel" ? Statische Berechnungen zur Baufeldvorbereitung      
N 10.2     Vergabe von Ing.-Leistungen über 25.000,00 EUR Kita Kerckringstraße? Umbau, Sanierung der Kita, Kerckringstr.25-29, 23554 Lübeck      
N 11     Sonstige Beschlussvorlagen      
N 12     Anfragen, Anregungen und Verschiedenes      
N 12.1     Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 12.2     Neue Anfragen      
N 12.3     Anregungen und Verschiedenes      
Ö 13  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse