Tagesordnung - 9. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"  

Bezeichnung: 9. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
Datum: Mo, 08.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:08 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 1.1  
Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitglieder    
Ö 1.2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 1.3  
Anträge und Beschlüsse zur Tagesordnung    
Ö 2  
Niederschrift Nr. 8 vom 16.06.2014 - öffentlicher Teil (liegt bereits vor)
SI/2014/340  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Anfrage AM Arne-Matz Ramcke: "Bauhausweg" in St. Jürgen zwischen Ratzeburger Allee und Elswigstraße
Enthält Anlagen
VO/2014/01778  
Ö 3.2     Einzelhandelsentwicklung      
Ö 3.2.1  
Enthält Anlagen
Einzelhandelsmonitoring der Wifö HL (mündlich durch Wirtschaftsförderung LÜBECK GmbH)    
Ö 3.3  
Enthält Anlagen
Vorstellung Olympia ? Kampagne 2024/2028 (mündlich durch Herrn Oliver Groth - Referent des Bürgermeisters)    
Ö 3.4  
Sonstige Anfragen    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Quartalsbericht II/2014 der Gesellschaften und Betriebe der Hansestadt Lübeck - Kurbetrieb Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2014/01855  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
Neuaufstellung einer Werbeanlagensatzung gemäß § 84 LBO SH für die Altstadtbereiche Lübeck und Travemünde (liegt bereits vor)
Enthält Anlagen
VO/2014/01449  
Ö 5.2  
Neuaufstellung einer Werbeanlagensatzung gemäß § 84 LBO SH für die Altstadtbereiche Lübeck und Travemünde (Der Inhalt der Vorlage ist mit VO/2014/01449 identisch.)
Enthält Anlagen
VO/2014/01537  
Ö 5.3  
Gewerbeflächenentwicklungskonzept Lübeck 2012
Enthält Anlagen
VO/2014/01796  
Ö 5.4  
Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: "Lübeck 2030"
Enthält Anlagen
VO/2014/01797  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag

 

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.

 

   
    26.08.2014 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.4 - zurückgestellt
   
   
    01.09.2014 - Bauausschuss
    Ö 3.3 - zurückgestellt
    Beschluss:

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.3 - Stellungnahme Schreiben Herr Gerstmann_2014-08-29 (19 KB)    
   
    04.09.2014 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.1 - zurückgestellt
   
   
    08.09.2014 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.4 - zurückgestellt
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt den Antrag des AM Ramcke

einstimmig an.

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig,

die Vorlagen zu vertagen.

   
    09.09.2014 - Ausschuss für Soziales
    Ö 7.4 - zurückgestellt
    Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Angelegenheit zu vertagen

Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Angelegenheit zu vertagen.

 

   
    15.09.2014 - Bauausschuss
    Ö 3.6 - zurückgestellt
   

 

   
    16.09.2014 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 8.3 - zurückgestellt
   
   
    02.10.2014 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7.2 - zurückgestellt
   
   
    10.11.2014 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.2 - zurückgestellt
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
Die Vorlage wurde bei Eintritt

Die Vorlage wurde bei Eintritt

in die Tagesordnung vertagt.

   
    16.12.2014 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 7.3 - zurückgestellt
   
   
    12.01.2015 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.2 - zurückgestellt
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
Die Vorlage wurde bei Eintritt in die

Die Vorlage wurde bei Eintritt in die

Tagesordnung vertagt.

   
    19.01.2015 - Bauausschuss
    Ö 3.3 - zurückgestellt
    Beschluss:

 

   
    20.01.2015 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.3 - zurückgestellt
   
   
    03.02.2015 - Ausschuss für Soziales
    Ö 7.2 - zurückgestellt
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.

 

- Vertagung -

Siehe TOP 7.2.1

- Vertagung -

 

   
    05.02.2015 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.1 - zurückgestellt
   
   
    09.02.2015 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.2 - zurückgestellt
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
Die Vorlage wurde bei Eintritt

Die Vorlage wurde bei Eintritt

in die Tagesordnung vertagt.

   
    17.02.2015 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.3 - zurückgestellt
   
   
    03.03.2015 - Ausschuss für Soziales
    Ö 7.2 - zurückgestellt
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.

 

 

Auf Antrag von Frau Akyurt beschließt der Ausschuss mit 9 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen die Vertagung der Angelegenheit

Auf Antrag von Frau Akyurt beschließt der Ausschuss mit 9 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen die Vertagung der Angelegenheit.

 

   
    05.03.2015 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.1 - zurückgestellt
   
   
    09.03.2015 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.2 - geändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt den Antrag des AM Krause mehrheitlich an.

(9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

lehnt den Antrag des AM Fürter mehrheitlich ab.

(4 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen)

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich,

gemäß durch Begleitbeschluss geändertem

Beschlussvorschlag zu entscheiden.

(9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)

   
    16.03.2015 - Bauausschuss
    Ö 3.4 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.

 

   
    17.03.2015 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 7.3 - geändert beschlossen
    Der Ausschuss stimmt dem Antrag bei 9 - Jastimmen, 5 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltung

Der Ausschuss stimmt dem Antrag bei 9 - Jastimmen, 5 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltung
mehrheitlich zu.

   
    24.03.2015 - Hauptausschuss
    Ö 5.6 - geändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 16.3.2015 folgende Empfehlung abgegeben:

 

 

 

Im Beschlussvorschlag wird

In Punkt 1 der Absatz „b.“ ersetzt durch:

 

„Im Geschosswohnungsbau sind vorzugsweise Flächen für den geförderten Wohnungsbau zu entwickeln.“

 

              ein Absatz „d.“ eingefügt:

 

„Angesichts des Umstands, dass bereits heute knapp 40 % des Lübecker Stadt-gebiets als Natur- und Landschafts-schutzgebiete unterschiedlicher Qualität ausgewiesen sind, wird derzeit keine Notwendigkeit für zusätzliche Schutz-gebiete gesehen. Neue naturschutz-rechtlich geschützte Gebiete (Freiräume) sind nur noch dann auszuweisen, wenn hierfür an anderer Stelle geringwertigere Schutzgebiete und Freiflächen aufge-hoben und als Kompensationsflächen für

 

Wohnen und Gewerbe freigegeben

werden.“

 

              ein Absatz „e.“ eingefügt:

 

„Die durch die Bürgerschaftsbeschlüsse VO/2015/02327 und VO/2015/02373 beauftragten B-Pläne sind umzusetzen. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird alle zwei Jahre fortgeschrieben.“

 

Nach 2. eingefügt:

 

3. „In Suchräumen im Bereich von Klein-gärten dürfen Maßnahmen nur dann entwickelt werden, wenn über deren Umfang und den dazugehörigen zeitlichen Planungshorizont mit den jeweiligen Kleingärtnern Einvernehmen erzielt wurde.“

 

In der Begründung wird auf Seite 3 im

7. Absatz

 

„Die Konfliktfläche W11 (Vorwerker Friedhof), W20 (Teutendorfer Siedlung) und“  GESTRICHEN und durch

„Die Konfliktfläche“ ersetzt.

 

In der Anlage 3 werden die Gebiete:

 

W9 „Erweiterung Hagenkoppel“,

W20 „ Neue Teutendorfer Siedlung

(westlicher Teil)“,

W11 „Howingsbrook“,

G3 „Verkehrsübungsplatz“;

G14 „Erweiterung Roggenhorst“

 

nach Kategorie 1 gehoben.

 

G6 „Schanzenbergweg“

nach Kategorie 2 gehoben.

 

Das ehemalige Travag Gelände in der

Schlutuper Straße als W22 „Travag

Gelände“

             

in die Kategorie 1 aufgenommen.

 

G10 „Moisling“ soll als Mischgebiet

ausgewiesen werden.

 

Wird die Kategorie 3 – Wohnbauflächen

gestrichen.

 

Wird die Kategorie 3 – Gewerbeflächen

gestrichen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit
Mehrheit (3 Gegenstimmen), gemäß Beschlussvorschlag
in der Fassung der Empfehlung des
Bauausschusses zu entscheiden.

 

             

   
    26.03.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.11 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung:

Mehrheitliche Annahme gem. Empfehlung des Bauaus-schusses (VO/2015/02555)

bei

Ja-Stimmen: 29             

Nein-Stimmen: 16             

Ö 6     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 6.1  
AM Dr. Burkhart Eymer: Jährliches Hansefestival (liegt bereits vor)
VO/2014/01327  
Ö 6.2  
Antrag AM Ulrich Krause: Krähenpopulation in Travemünde
VO/2014/01831  
Ö 7  
Verschiedenes    
N 8     Niederschrift Nr. 8 vom 16.06.2014 - nicht öffentlicher Teil (liegt bereits vor)      
N 9     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 9.1     Einzelhandelsentwicklung      
N 10     Beschlussvorlagen      
N 10.1     Vorlage betr. Veräußerung eines bebauten Grundstücks in der Glockengießerstraße      
N 10.2     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck-Travemünde, Niobestraße      
N 10.3     Verkauf eines bebauten Grundstückes in Lübeck-Travemünde/Priwall, Wiekstraße      
N 10.4     Verkauf eines Grundstückes in der Schützenstraße      
N 10.5     Verkauf eines Grundstücks in Travemünde, Am Fahrenberg      
N 11     Verschiedenes      
Ö 12  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse