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Ausdruck aus dem Geburtenregister
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Leistungsbeschreibung
Anstatt einer Geburtsurkunde können Sie sich auch einen Ausdruck aus dem Geburtsregister ausstellen lassen.
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Der Ausdruck enthält alle Daten, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Geburt eingetragen hat. Sie erhalten das Dokument einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. Dieser Ausdruck kommt rechtlich der Geburtsurkunde gleich und kann bei Behörden und anderen Stellen statt dieser vorgelegt werden.
Außer den Angaben zur Geburt, einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern, enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa
- Adoption,
- bei der Vaterschaft,
- beim Namen
- beim Geschlecht
Wenn Sie eine Erklärung über die Änderung Ihres Geschlechtseintrags und gegebenenfalls Ihrer Vornamen abgegeben haben, so darf ein Ausdruck aus dem Geburtenregister nur Ihnen selbst als betroffenen Person erteilt werden.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Im Geburtenregister wird neben Vor- und Familiennamen des Kindes, Geschlecht des Kindes, sowie Vor- und Familiennamen der Eltern und auf Wunsch die Religionszugehörigkeit, Ort sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt beurkundet.
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Ihre Vertreterin oder Ihr Vertreter legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname und gegebenenfalls Geburtsname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.
Online-Beantragung
- Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein können Sie Urkunden und beglaubigte Registerausdrucke auch online bestellen.
- Rufen Sie das Service-Portal auf. Unter den Angeboten zu „Familie und Kind“ finden Sie die Urkundenbestellung.
- Mit der eID-Funktion und der AusweisApp2 auf Ihrem Smartphone können Sie ein Service-Konto-Plus erstellen, das für die Bestellung von Urkunden notwendig ist, damit sichergestellt ist, dass nur berechtigte Personen eine Personenstandsurkunde oder einen Registerausdruck erhalten.
- Die Gebühren werden online erhoben.
- Die Urkunde bzw. der Ausdruck wird per Post zugesandt.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Hier gelangen Sie zur Urkundenanforderung.
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt, in der die Geburt beurkundet wurde.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
1. Unser Online-Dienst steht Ihnen gerne zur Verfügung, den Sie bequem von zu Hause aus nutzen können. Bitte beachten Sie: Zur Nutzung dieses Online-Dienstes benötigen Sie ein kostenloses Servicekonto Plus.
2. Persönlicher Besuch im Standesamt
Sie können ohne vorherige Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten vorbeikommen. Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis, Pass) mit.
3. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit die Urkunde per Post und Bezahlung auf Rechnung zu bestellen. Lesen Sie die Hinweise zu den benötigten Unterlagen unter: „Welche Unterlagen werden benötigt?“
Bitte beachten Sie: Wenn der Personenstand (Eheschließung, Geburt, Sterbefall) nach dem Jahre 2009 eingetreten ist, kann die Urkunde in der Regel sofort vor Ort ausgehändigt werden.
In allen anderen Fällen kann eine spätere Abholung oder Zusendung per Post erfolgen.
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehepartnerin oder Ehepartner,
- Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
- Vorfahren und Nachfahren, etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel,
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch
- ein Schreiben des Nachlassgerichts,
- ein gerichtliches Urteil oder
- einen vollstreckbaren Titel sowie
- die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses.
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Liegt eine Änderung des Geschlechtseintrags zu einer beteiligten Person vor, kann nur diese selbst den beglaubigten Registerausdruck beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis, Reisepass oder eID
- bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie
- bei Beantragung oder Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis, Reisepass oder eID
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Urkunden sind grundsätzlich vorzubestellen. Keine sofortige Abholung mit Ausweis möglich!
Beantragung über einen formlosen Antrag mit Gebühr und Ausweiskopie
Bei der Antragsstellung müssen Sie neben dem formlosen Antrag folgendes einreichen:
Bei schriftlicher Beantragung per Post:
- Ihren Personalausweis (beidseitige) Kopie oder Reisepass plus Meldebescheinigung in Kopie
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“)
Bestellungen mit Wohnsitz im Ausland:
- Ausweiskopie in Verbindung mit einer Meldebescheinigung oder Rechnung eines öffentlichen Versorgers (Strom, Telefon,..)
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses
Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten (nur nach vorheriger Terminabsprache in unabwendbar dringenden Fällen):
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder Kopie) oder Reisepass (Original oder Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“)
Bei allen Kopien ist eine amtliche Beglaubigung nicht erforderlich!!!
Welche Gebühren fallen an?
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Aufbewahrungsfrist: 110 JahreDer Registerausdruck ist zu Geburtsregistrierungen möglich, die vor längstens 110 Jahren erstellt wurden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Anweisung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht.
Was sollte ich noch wissen?
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde, die zum 01.01.2009 abgeschafft wurde.