Online-Dienstleistungen
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Online-Dienstleistungen | von A-Z
Wohnsitz Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Sofern Sie in Lübeck gemeldet sind und plötzlich ohne Wohnsitz sind, so müssen Sie sich in einem der Lübecker Bürgerservicebüros abmelden. Die Abmeldung ohne festen Wohnsitz kann nur nach vorheriger Terminbuchung erfolgen. Bitte nutzen Sie bei der Terminbuchung den Button „Anmeldung / Ummeldung“, um sich nach ohne festen Wohnsitz umzumelden. Grundsätzlich gilt, dass die Abmeldung also immer in der Gemeinde zu erfolgen hat, wo Sie als letztes gemeldet waren.
An wen muss ich mich wenden?
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Wenn Sie ins Ausland ziehen, nutzen Sie bitte die Möglichkeit sich hier online abzumelden.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes