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Online-Dienstleistungen | von A-Z
Wahlbenachrichtigung anfordern
Leistungsbeschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise organisiert.
Ansprechpartner für das Thema Wahlen sind die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle.
Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Informationen und häufig gestellte Fragen zur Wahl finden Sie hier: luebeck.de/wahlen
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindebehörde).
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Wahl-Zentrale der Hansestadt Lübeck
Rathaus, Große Börse, Breite Straße 62
Tel.: (0451) 115
E-Mail: wahlen@luebeck.de
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Europawahlordnung (EuWO)
Bundeswahlordnung (BWO)