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Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können Ihre Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oderC1E auf Antrag um 5 Jahre verlängern.
Fahrerlaubnisse für Lastkraftwagen werden nur noch befristet ausgestellt. Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist daher maximal 5 Jahre gültig. Sie müssen vor Ablauf der Gültigkeit einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Voraussetzungen
- Sie haben bereits eine Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse C, CE C1 oder C1E.
- Ihre Fahrerlaubnis läuft in weniger als 6 Monaten ab.
- Sie können Ihre körperliche und geistige Eignung nachweisen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Passfoto
- Nachweis über Ihr Sehvermögen
- darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein
- Nachweis Ihre körperliche und geistige Eignung
- darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein
- darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
- Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass mit Meldebscheinigung)
- ein aktuelles Passbild, welches den derzeit gültigen Anforderungen entspricht (u.a. 35 x 45 mm, biometrisch)
- einen gültigen grauen-, rosa- oder Kartenführerschein
- eine Bescheinigung eines Arztes oder ein Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögengemäß Anlage 6 Nr. 2.1 FeV für die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, sowie D1, D1E, D, DE oder zur Fahrgastbeförderung. Die Bescheinigung darf nicht älter sein als zwei Jahre.
- eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV für die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, sowie D1, D1E, D, DE oder zur Fahrgastbeförderung. Die Bescheinigung darf nicht älter sein als ein Jahr.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Für Verlängerung der Klasse C/CE (alte Klasse 2) oder C1/C1E (alte Klasse 3):
- Verlängerung C1/C1E/C/CE innerhalb der Geltungsfrist: 39,30 EUR
- Verlängerung C1/C1E/C/CE außerhalb der Geltungsfrist: 42,60 EUR
- Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation: 28,60 EUR
- Direktversand an Hauptwohnsitz: + 5,00 EUR
- Bei Expresszustellung innerhalb von 3-4 Tagen: + 40,00 EUR
Für Verlängerung der Klasse D/DE oder D1/D1E:
- Verlängerung D1/D1E/D/DE innerhalb der Geltungsfrist: 39,30 EUR
- Verlängerung D1/D1E/D/DE außerhalb der Geltungsfrist: 42,60 EUR
- Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation: 28,60 EUR
- Direktversand an Hauptwohnsitz: + 5,00 EUR
- Bei Expresszustellung innerhalb von 3-4 Tagen: + 40,00 EUR
- zusätzlich Führungszeugnis + 13,00 EUR (beantragung im Bürgerservicebüro)
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragen.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Die Verlängerung kann nur persönlich beantragt werden und sollte 6 - 8 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis erfolgen.
Bearbeitungsdauer
- Bearbeitungsdauer: 4 Wochen