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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen

Leistungsbeschreibung

Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit läuft demnächst aus? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen.

Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und sind aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung Ihres Herkunftslandes in eine Beschäftigung vermittelt worden.

Wenn die Anerkennung noch nicht abgeschlossen ist, können Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Dafür müssen Sie dieselben Voraussetzungen erfüllen, wie bei der erstmaligen Antragstellung, Dazu gehört auch, dass Ihr Lebensunterhalt während der Verlängerung gesichert ist. Ebenso muss die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmen. Sie wird dieser nur dann zustimmen, wenn sie das Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Stelle betreiben.

Wird Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert, ist sie erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit wird jeweils um 1 Jahr bis zu einer Höchstdauer von 3 Jahren verlängert.

Auch mit der verlängerten Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie nebenbei bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten

An wen muss ich mich wenden?

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Bitte nutzen Sie den Online-Dienst.

Welche Gebühren fallen an?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.

  • 96,00 EUR – GebührVorkasse: neinVerlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten.Gebührenverordnung
  • 93,00 EUR – GebührVorkasse: neinVerlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten.Gebührenverordnung
Welche Fristen muss ich beachten?
  • Antragsfrist: 8 WochenSie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Widerspruchsfrist: 1 Monat
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen
Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde