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Straßenreinigung durchführen

Leistungsbeschreibung

In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.

Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck


Reinigungspflichtig  ist  die  Hansestadt  Lübeck.  Sie  reinigt  die  Straßen  mit  Rücksicht  auf  ihre  Lage,  ihre  Verkehrsbedeutung  und  den  Verschmutzungsgrad,  soweit  die  Reinigungspflicht  nicht  auf die Anlieger übertragen wird (hierzu zählt auch die Schnee- und Glättebeseitigung = Winterdienst). 

Der Umfang der Reinigungsleistung und die Reinigungshäufigkeit ergeben sich aus der gültigen Straßenreinigungs‐ und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

Was sollte ich noch wissen?

Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.