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Straßenreinigung durchführen
Leistungsbeschreibung
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Reinigungspflichtig ist die Hansestadt Lübeck. Sie reinigt die Straßen mit Rücksicht auf ihre Lage, ihre Verkehrsbedeutung und den Verschmutzungsgrad, soweit die Reinigungspflicht nicht auf die Anlieger übertragen wird (hierzu zählt auch die Schnee- und Glättebeseitigung = Winterdienst).
Der Umfang der Reinigungsleistung und die Reinigungshäufigkeit ergeben sich aus der gültigen Straßenreinigungs‐ und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Was sollte ich noch wissen?
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.