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Sterbeurkunde beantragen
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Leistungsbeschreibung
Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen.
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Eine Sterbeurkunde können Sie beantragen, wenn Sie
- mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt sind oder Ehepartnerin beziehungsweise Ehepartner / oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner sind oder
- ein berechtigtes rechtliches Interesse haben, zum Beispiel durch einen Erbschein oder einen Grundbuchauszug
Sie können auch eine internationale Sterbeurkunde beim deutschen Standesamt beantragen. Dies ist ein mehrsprachiges Formular, welches Ihnen die Nachlassabwicklung im Ausland erleichtert.
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, in dem die betroffene Person gestorben ist.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- Vornamen, Familienname und Geburtsname
- Ort und Tag der Geburt
- letzter Wohnsitz und Familienstand
- Vornamen, Familienname und Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners
- Ort und Zeitpunkt des Todes
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Beim Standesamt können aus dem Sterberegister der letzten 30 Jahre Urkunden ausgestellt werden. Auskünfte aus Registern die vor diesem Zeitraum liegen, erhalten Sie beim Archiv der Hansestadt Lübeck.
Internationale Sterbeurkunde
Hierzu gehört auch die Ausstellung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Sterberegister (umgangssprachlich "internationale Sterbeurkunde").
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
1. Unser Online-Dienst steht Ihnen gerne zur Verfügung, den Sie bequem von zu Hause aus nutzen können.
Bitte beachten Sie: Zur Nutzung dieses Online-Dienstes benötigen Sie ein kostenloses Servicekonto Plus.
2. Persönlicher Besuch im Standesamt
Sie können ohne vorherige Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten vorbeikommen. Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis, Pass) mit.
3. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit die Urkunde per Post und Bezahlung auf Rechnung zu bestellen. Lesen Sie die Hinweise zu den benötigten Unterlagen unter: „Welche Unterlagen werden benötigt?“
Bitte beachten Sie: Wenn der Personenstand (Eheschließung, Geburt, Sterbefall) nach dem Jahre 2009 eingetreten ist, kann die Urkunde in der Regel sofort vor Ort ausgehändigt werden.
In allen anderen Fällen kann eine spätere Abholung oder Zusendung per Post erfolgen.
Voraussetzungen
- Der Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet.
- Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.
- Sie sind
- die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Eltern oder Großeltern beziehungsweise Nachkommen der verstorbenen Person oder
- Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
- Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante oder Onkel, und können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
Welche Unterlagen werden benötigt?
- für nahe Verwandte oder Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner:
- Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Personalausweis oder Reisepass
- Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise
- für Geschwister der verstorbenen Person:
- Verwandtschaftsnachweis
- Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- jeweils den Personalausweis oder Reisepass von der Person, die vertritt und von der Person, die vertreten wird
- für andere Personen ohne Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Personalausweis oder Reisepass
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Urkunden sind grundsätzlich vorzubestellen. Keine sofortige Abholung mit Ausweis möglich!
Beantragung über einen formlosen Antrag mit Gebühr und Ausweiskopie
Bei der Antragsstellung müssen Sie neben dem formlosen Antrag folgendes einreichen:
Bei schriftlicher Beantragung per Post
- Ihren Personalausweis (beidseitige) Kopie oder Reisepass plus Meldebescheinigung in Kopie
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“)
Bestellungen mit Wohnsitz im Ausland:
- Ausweiskopie in Verbindung mit einer Meldebescheinigung oder Rechnung eines öffentlichen Versorgers (Strom, Telefon,..)
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses
Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten (nur nach vorheriger Terminabsprache in unabwendbar dringenden Fällen):
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder Kopie) oder Reisepass (Original oder Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“)
Bei allen Kopien ist eine amtliche Beglaubigung nicht erforderlich!!!
Welche Gebühren fallen an?
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Wenn Sie eine Urkunde für Rentenzwecke benötigen, ist diese gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.
Anschließend sind Auskünfte aus dem Sterberegister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Bitte beachten Sie, dass die derzeitige Bearbeitungsdauer etwa 6 Wochen beträgt. Wir bitten Sie, von Nachfragen abzusehen, da wir uns bemühen, alle Anträge zeitnah zu bearbeiten.
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Beantragung:
- über formlosen Antrag per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten mit beigelegter Gebühr:
- ab Eingang 5 Werktage Bearbeitungszeit im Standesamt, danach 4-10 Tage Versanddauer der Briefzustellung
- bei schriftlicher Beantragung auf Rechnung:
- Bearbeitungszeit im Standesamt: ca. 3 Wochen; Versanddauer der Briefzustellung: 4-10 Tage
Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitungsdauer bei erhöhtem Arbeitsaufwand (z.B. Suchaufwand) verlängern kann.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht