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Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Ein vorläufiger Führerschein kann nur ausgestellt werden, wenn die Fahrerlaubnisdaten bzw. die Kateikartenabschrift vorliegt.
Für die Verlustanzeige benötigt die Polizei die Führerscheinnummer.

An wen muss ich mich wenden?

Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Beschädigung

  • alter Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto

Bei Verlust oder Diebstahl

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • zusätzlich bei Diebstahl: Anzeigenbestätigung der Polizei
  • auf Verlangen der zuständigen Stelle bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Führerscheins

Abschrift aus der Führerscheinkartei, wenn der Führerschein noch in Papierform bestand und/oder bei einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt wurde.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebescheinigung,  
  • 1 aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • evtl. Diebstahlanzeige der Polizei,
  • Sollte der verloren gegangene Papierführerschein nicht von der Hansestadt Lübeck ausgestellt worden sein, muss eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde beantragt werden. Um das Verfahren zu beschleunigen, können Sie diese gerne selbst anfordern und uns zukommen lassen, andernfalls fordern wir die Abschrift bei Ihrer Vorsprache an. Inhaber:innen deutscher EU-Kartenführerscheine, die nach dem 01.01. 1999 ausgestellt wurden, benötigen keine Karteikartenabschrift, da diese bereits im zentralen Register beim KBA gespeichert sind und abgerufen werden können.
    Für Führerscheine, die vor dem 01.01.1999  ausgestellt wurden, ist hingegeben eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde erforderlich, insbesondere wenn der Führerschein nicht in Lübeck ausgestellt wurde.
  • EC-Karte
Welche Gebühren fallen an?
  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Eine Gebühr von 32,30 Euro fällt an.

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Die Bearbeitungsdauer liegt je nach Arbeitsaufkommen bei ca. 3 Wochen. Falls vorab eine Karteikartenabschrift (vom Ausstellungsort des Führerscheins) angefordert werden muss, verzögert sich das Verfahren dementsprechend.

Rechtsgrundlage