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Leistungen in sonstigen Lebenslagen im Rahmen der Sozialen Entschädigung erhalten

Leistungsbeschreibung

Wenn ein besonderer Bedarf nicht durch andere Leistungen der Sozialen Entschädigung erfasst wird, könnte Sie ausnahmsweise Leistungen in sonstigen Lebenslagen erhalten.

Sie befinden sich als geschädigte Person wegen der Schädigungsfolgen in einer besonderen Lebenssituation und benötigen zusätzliche finanzielle Hilfe. Wenn Sie diese Hilfe nicht durch andere Leistungen der Sozialen Entschädigung bekommen, können Sie ausnahmsweise Leistungen in sonstigen Lebenslagen erhalten. 

Dies können beispielsweise sein:

  • Kostenübernahme für den Besuch einer Selbsthilfegruppe.
  • Kostenübernahme für präventive Sicherungen an Ihrer Haustür bei Gefährdungslagen
An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

Voraussetzungen
  • Sie haben Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung.
  • Sie befinden sich schädigungsbedingt in einer besonderen Bedarfslage.
  • Der Bedarf wird nicht bereits von anderen Leistungen erfasst.
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

Weiterführende Informationen