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Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Leistungsbeschreibung
Sofern Sie von der Rentenversicherung eine Aufforderung zur Vorlage einer Lebensbescheinigung erhalten haben, können Sie sich hier weiter informieren.
Die Rentenversicherung kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.
An wen muss ich mich wenden?
Bei folgenden Stellen können Sie das übersandte Formular des Rentenleisters ausfüllen und unterschreiben:
- Kommunale Behörden
- Kirchenbehörden
- Notarinnen und Notare
- Landesärzte- und Landestierärztekammern
- Berufsständische Versorgungswerke
- Gesetzliche Krankenkassen
- Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Anschließend erfolgt seitens der Stelle vor Ort eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
In Lübeck können Sie sich an den Bereich Recht und die Bürgerservicebüros wenden.
Um die Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung zu erhalten, können Sie in einem unserer Bürgerservicebüros mit einem Termin vorsprechen. Einen Termin können Sie hier online buchen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der jeweiligen Stelle in Verbindung zu setzen.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Für die Ausstellung der Lebensbescheinigung ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache erforderlich.
Sollte dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, kann die Lebensbescheinigung auch einem Vertreter ausgestellt werden. Dafür muss eine Vollmacht, eine Ausweiskopie des Antragstellers sowie ein ärztliches Attest und der Ausweis des Bevollmächtigten vorgelegt werden. Es ist im Ausnahmefall ebenfalls möglich, die Lebensbescheinigung schriftlich unter Einreichung der Ausweiskopie und des ärztlichen Attestes zu beantragen.
Zum Nachweis der Gebührenfreiheit ist die Anforderung der Rentenkasse vorzulegen oder einzureichen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist gebührenfrei. Dies gilt nicht, wenn eine Meldebehörde zur Ausstellung der Bescheinigung aufgesucht wird, da sich die Rentenversicherungsträger über den Datenabruf für Behörden eigenständig informieren können, ob eine Person noch lebt. Stellt eine Meldebehörde die Bescheinigung aus, fällt eine Gebühr von 6,00 Euro an.
Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger oder private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten) sind gebührenpflichtig. Die Gebühr ist abhängig von der Handlung der ausgewählten Stelle, die die Beglaubigung vornimmt.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der gesetzlichen Krankenkasse ist gebührenfrei.
Sollte die Lebensbescheinigung für ausländische Rentenversicherungsträger oder private Versicherungen (z. B. Betriebsrenten)sind gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erteilung der Bescheinigung beträgt in einfachen Fällen 6,00 Euro, in Fällen mit größerem Verwaltungsaufwand 15,00 Euro.
Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde kann nur ohne entsprechende Zusätze, dass die Kundin oder der Kunde lebend sei, erteilt werden. Bei der erteilten Meldebescheinigung bleibt das Sterbedatum leer. Daraus folgt, dass die Person noch lebt. Diese Meldebescheinigung kann mit dem Formular des Rentenleisters verbunden und gesiegelt werden und gilt als eine Urkunde.