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Jagdschein erstmalig beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie möchten auf die Jagd gehen? Dann müssen Sie einen Jagdschein mit sich führen, den Sie nach bestandener Jägerprüfung beantragen können.

Wenn Sie die Jagd ausüben wollen, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Diesen können Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Jägerprüfung beantragen. Der Jagdschein gilt befristet und kann im Anschluss verlängert werden. Er ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

Falls Sie in Besitz eines ausländischen Jagdscheins sind und in Deutschland jagen wollen, gelten je nach Lage des Einzelfalls besondere Regelungen.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Wichtige Informationen zur Verlängerung Ihres Jagdscheins
Falls Sie bereits einen Jagschein besitzen, dessen Gültigkeit jedoch bald abläuft oder abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen. 
Für die Verlängerung ist folgendes zu beachten bzw. vorzulegen: 

  • Mindestens 18 Jahre alt
  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Körperliche Eignung
  • Jägerprüfung in Deutschland abgeschlossen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zeugnis der Jägerprüfung
  • Ein Lichtbild, wenn im Jagdscheinheft kein Platz mehr für die Verlängerung ist

Für die Erteilungen bzw. Verlängerungen von Falknerjagdscheinen, Jugendjagdscheinen und Ausländerjagdscheinen gibt es teilweise noch andere Voraussetzungen bzw. Unterlagen, die vorgelegt werden müssen. Diesbezüglich bitte mit der unteren Jagdbehörde in Verbindung setzen. 

Verfahrensablauf
  • Sie beantragen erstmalig die Erteilung des Jagdscheins.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten Ihren Jagdschein oder die zuständige Behörde teilt Ihnen die Hinderungsgründe mit.
An wen muss ich mich wenden?

Untere Jagdbehörde der Kreise und kreisfreien Städte

Voraussetzungen
  • Sie haben die erforderliche Sachkunde (durch eine bestandene Jägerprüfung)
  • Sie haben eine Jagdhaftpflichtversicherung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original
  • Lichtbild
  • Nachweis des Vorhandenseins der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung mit den vorgeschriebenen Deckungssummen (500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden)
Welche Gebühren fallen an?

Zu den Jagdscheingebühren werden noch Kosten für die Jagdabgabe erhoben.

  • 55,00 EUR – GebührVorkasse: neinJahresjagdschein für 1 Jagdjahr
  • 65,00 EUR – GebührVorkasse: neinJahresjagdschein für 2 Jagdjahre
  • 75,00 EUR – GebührVorkasse: neinJahresjagdschein für 3 Jagdjahre
  • 25,00 EUR – GebührVorkasse: neinTagesjagdschein
  • 20,00 EUR – GebührVorkasse: neinJahresjagdschein für Jugendliche
Welche Fristen muss ich beachten?
  • Geltungsdauer: 14 Tage
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1  - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage
Was sollte ich noch wissen?

Die Jagdbehörde beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines.