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Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.
Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Die nächste Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheins (Jägerprüfung) findet an folgenden Tagen statt:
- 22.05.2026 (Schießprüfung sowie schriftliche Prüfung)
- 12.06. und 13.06.2026 (mündlich-praktische Prüfung)
Interessierte Personen werden gebeten, ihre Anmeldung bis spätestens Mittwoch, 15.04.2026, beim Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Ordnungsamt (untere Jagdbehörde), Königstr. 49-57, 23552 Lübeck, einzureichen. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Anmeldung sind ein Lichtbild und der Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch beizufügen.
Bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen.
Die Prüfungsgebühr beträgt 280,- Euro und ist bei Zulassung zur Prüfung zu entrichten.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
Anträge / Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja