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Internationalen Führerschein beantragen
Leistungsbeschreibung
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto, das auf Fotopapier ausgedruckt ist (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Um einen internationalen Führerschein zu beantragen, ist folgendes zu beachten:
Eine bevollmächtigte Person kann die Beantragung übernehmen. Hierfür sollte die "Vollmacht Beantragung internationaler Führerschein" verwendet werden.
Das Reiseziel muss angegeben werden, da es zwei Arten von internationalen Führerscheinen gibt. Bei Reisen durch mehrere Länder könnten beide Typen benötigt werden. Bei der Beantragung beider internationaler Führerscheine sind zwei Fotos erforderlich.
Für Lübeck ist die Vorlage einer Meldebescheinigung nicht notwendig.
Es befindet sich kein Fotoautomat vor Ort.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Eine Gebühr von 16,30 € fällt an.
Bei einer Expressvariante zum Tausch des Führerscheins in Kartenführerschein entstehen Kosten in Höhe von 35,00 €.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Der internationale Führerschein ist in der Regel für drei Jahre gültig, jedoch muss er immer in Verbindung mit einem gültigen nationalen Führerschein (z.B. EU-Kartenführerschein) verwendet werden.
Der internationale Führerschein verliert seine Gültigkeit, wenn der nationale Führerschein abläuft oder ungültig wird. Daher ist es wichtig, dass beide Führerscheine gültig sind.
Bearbeitungsdauer
- Bearbeitungsdauer: 1 StundeBei Vorlage eines EU-Kartenführerscheins wird der Internationale Führerschein in der Regel sofort ausgestellt
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Die Bearbeitung erfolgt sofort und der Internationale Führerschein kann sofort bei Vorlage eines Kartenführerscheins mitgenommen werden.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.