Online-Dienstleistungen
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Online-Dienstleistungen | von A-Z
Information über Zufahrtberechtigung im verkehrsberuhigten Bereich erhalten
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten Informationen zur Zufahrt und Zufahrterlaubnis in verkehrsberuhigten Bereichen.
In verkehrsberuhigten Bereichen, die oft als Spielstraßen bezeichnet werden, gelten besondere Verkehrsregeln, die den Schutz von Fußgängern und insbesondere spielenden Kindern sicherstellen. Die Zufahrt ist nur berechtigten Fahrzeugen gestattet.
Wenn Sie eine Zufahrtberechtigung benötigen, beispielsweise als Anwohner, Lieferant oder Dienstleister, erhalten Sie bei der zuständigen Behörde Informationen darüber, wie Sie diese beantragen können.
Die Berechtigung erlaubt es Ihnen, die Straße mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren. Fußgänger haben dabei immer Vorrang. Bei Fragen zur Nutzung und zu den geltenden Regeln steht Ihnen die Straßenverkehrs- oder Ordnungsbehörde zur Verfügung.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Es gibt die Möglichkeit zur Beantragung einer Zufahrtsberechtigung für die Lübecker Altstadt. Diese Berechtigung ist erforderlich, um in die verkehrsberuhigten Bereiche der Altstadt einzufahren. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden und ist sowohl für Bewohner als auch für besondere Anlässe tageweise erhältlich. Gründe für einen Antrag sind unter anderem:
- Fahrten zu und vom Wohnsitz, wenn ein Mietvertrag bzw. eine Nutzungsberechtigung für Stellplätze in der Lübecker Altstadt vorliegen
- Fahrten zu und von Kirchen, Veranstaltungsorten und Restaurants im Zusammenhang mit Hochzeiten, Taufen oder Trauerfeiern sowie
- Wohnungsumzüge
Für Anwohner der Lübecker Altstadt ist die Genehmigung gebührenfrei.
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich an die zuständige Behörde Ihrer Gemeinde oder Stadt, um Informationen zur Zufahrtberechtigung zu erhalten.
- Wenn eine Zufahrtserlaubnis erforderlich ist, können Sie auch den Antrag schriftlich, online oder persönlich bei Ihrer Gemeinde stellen.
- Nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie entweder eine Bestätigung der Berechtigung oder weitere Hinweise zu den nächsten Schritten.
An wen muss ich mich wenden?
Straßenverkehrs- oder Ordnungsbehörde
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Hansestadt Lübeck
- Straßenverkehrsbehörde -
Mühlendamm 12
23539 Lübeck
Voraussetzungen
- Sie müssen entweder in dem verkehrsberuhigten Bereich wohnen oder einen berechtigten Grund für die Zufahrt haben, zum Beispiel als Lieferant oder Dienstleister.
- Ihr Fahrzeug muss angemeldet sein und den geltenden Verkehrsregeln entsprechen.
- Bei einigen Anträgen ist ein Nachweis Ihres Wohnsitzes oder der Nutzung des Fahrzeugs erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis des Wohnsitzes im verkehrsberuhigten Bereich wie zum Beispiel Meldebescheinigung
- Nachweis über das betroffene Fahrzeug wie zum Beispiel Fahrzeugschein
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Zur Beantragung einer Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Lübecker Altstadt werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf Erteilung einer Zufahrtsberechtigung
- Mietvertrag
- Nutzungsberechtigung für Stellplätze
- Begründung für die einmalige Benutzung
Welche Gebühren fallen an?
Sollten Sie eine offizielle Zufahrtserlaubnis beantragen, können hierfür Gebühren anfallen.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den örtlichen Bestimmungen und wird Ihnen bei der Antragstellung mitgeteilt.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Eine Gebührenübersicht finden Sie in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?
Die Zufahrt in verkehrsberuhigte Bereiche ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis gestattet.
Auch mit einer Berechtigung gilt: Sie müssen Schrittgeschwindigkeit fahren und besondere Rücksicht auf Fußgänger, insbesondere Kinder, nehmen.
Ein Verstoß gegen die Regelungen kann ein Bußgeld zur Folge haben.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Regelungen und Zuständigkeiten je nach Gemeinde unterschiedlich sein können.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Der Antrag auf Erteilung einer Zufahrtsberechtigung kann formlos schriftlich unter Angabe des Kennzeichens direkt bei der Straßenverkehrsbehörde oder unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars beantragt werden.