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Online-Dienstleistungen | von A-Z

Gesundheitliche Säuglings-, Kinder- und Jugendberatung in Anspruch nehmen

Leistungsbeschreibung

Der medizinische Fachdienst führt unter anderem Schueingagsuntersuchungen und Impfkampagnen durch.

Zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nehmen die zuständigen Stellen insbesondere die schulärztlichen Aufgaben nach den schulrechtlichen Bestimmungen wahr.

Dabei führen sie die zur Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen notwendigen Untersuchungen durch, ermitteln den Impfstatus und vermitteln Behandlungs- und Betreuungsangebote. Dazu gehört auch die Durchführung von Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) insbesondere durch regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen in Kindertagesstätten und Schulen.

Ziel ist, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Zum Aufgabengebiet gehören:

  • Schuleingangsuntersuchungen,
  • Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen beziehungsweise gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
  • Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
  • Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer/innen,
  • Behindertenberatung und
  • Gesundheitsberichterstattung.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Bereiches Gesundheitsamt untersucht Kinder vom 1. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr.
Durchgeführt werden die verpflichtende Schuleingangsuntersuchung, die schulärztlichen Untersuchungen zum sonderpädagogischen Förderbedarf und der Schulfähigkeit sowie die Seiteneinsteigeruntersuchungen. Es werden die Begutachtungen zur Fragestellung einer (drohenden) Behinderung auf den Grundlagen der Sozialgesetzbücher für ambulante und (teil)stationäre Maßnahmen durchgeführt.

Die Hauptaufgaben des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes bestehen in der schulärztlichen Versorgung, Beratung der Kindertageseinrichtungen und der medizinischen Begutachtung für die Eingliederungsmaßnahmen. Die Durchführung von Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) insbesondere durch regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen in Kindertagesstätten und Schulen werden vom Zahnärztlichen Dienst durchgeführt.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes oder Fachdienst für Gesundheit).

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck


Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Sophienstr. 2 - 8
23560 Lübeck

kindergesundheit@luebeck.de

Voraussetzungen

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck


Die Leistungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes sind kostenfrei. Bitte bringen Sie zur Untersuchung die angeforderten Unterlagen mit.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gelbes Vorsorgeheft,
  • Impfausweis,
  • Anamnesebogen,
  • Brille oder
  • Heilhilfsmittel.

Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Gegebenenfalls die in einem Einladungsschreiben vorgegebene Fristen.

Was sollte ich noch wissen?

Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie bei den Gesundheitsdiensten und Gesundheitsämtern Schleswig-Holstein.