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Fahrverbot und Führerscheinentzug
Leistungsbeschreibung
Ein Fahrverbot kann im Rahmen eines Ordnungwidrigkeitsverfahrens erteilt werden, ein Führerscheinentzug erfolgt durch Gerichtsentscheid.
Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) haben unterschiedliche Bedeutungen:
Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und drei Monaten kommt im Zuge eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Betracht. Die Verbotsfrist beginnt mit Rechtskraft des Bescheides beziehungsweise sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben/zurückgeschickt.
Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird der Führerschein ungültig. Es entfällt das Recht zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden (Neuerteilung/Wiedererteilung).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Bußgeldbescheid Lübeck > Wohnsitz Lübeck > Führerschein per Einschreiben Rückschein + Aktenzeichen an Anschrift des Bußgeldbescheids. Abgabe in Amtshilfe bei anderen Behörden für Auswertige möglich!
Alternativ: Abgabe im Lichthof, Königstraße 47-55 in Fristenbriefkasten* des Ordnungsamts (ebenfalls mit Aktenzeichenangabe und Bußgeldstelle oder Originalschreiben)
Bußgeldbescheid Lübeck > Wohnsitz außerhalb Lübeck > Übersendung per Einschreiben mit Rückschein. Die Frist des Fahrverbotes beginnt mit Eingang des Führerscheins bei der Bußgeldstelle.
Alternativ: Abgabe im Lichthof, Königstraße 47-55 in Fristenbriefkasten* des Ordnungsamts (ebenfalls mit Aktenzeichenangabe und Bußgeldstelle oder Originalschreiben). Für die persönliche Ablieferung ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Termine können auch kurzfristig telefonisch (Ansprechpartner/in im Bußgeldbescheid) oder über bussgeldstelle@luebeck.de vereinbart werden. Abgabe in Amtshilfe bei anderen Behörden für Auswärtige möglich!
Bußgeldbescheid aus anderem Bundesland > Wohnsitz Lübeck > Kopie Bußgeldbescheid (bei nicht rechtskräftigen Bußgeldbescheiden ist ein Rechtsmittelverzicht beizufügen)
+ Führerschein in Umschlag mit Aufschrift Amtshilfe + "an Bußgeldstelle Verkehr" im Lichthof, Königstraße 47-55 in Fristenbriefkasten* des Ordnungsamts
Wichtige Hinweise:
*Der Fristenbriefkasten ist als solcher gekennzeichet und steht im Wartebereich des Bürgerservicebüro Innenstadt im Lichthof. Bitte den Führerschein samt Originalschreiben in den Briefkasten einwerfen.
Der Kasten wird täglich nach den Servicezeiten geleert und die abgegebenen Schreiben erhalten einen Eingangsstempel.
In der Fahrerlaubnisbehörde in der Schlutuper Straße kann der Führerschein nur persönlich abgegeben werden. Eine Bestätigung wird daraufhin ausgehändigt.
Rechtsgrundlage
§ 46 Abs. 1 FeV; § 3 StVG; §3 FeV; § 2a Abs. 2 StVG; §§ 4, 6e, 25 StVG;