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Bürgerbeteiligung
Leistungsbeschreibung
Bürgerbeteiligung ist die aktive Mitwirkung von Bürger/innen an politischen Entscheidungen und/oder Planungsprozessen.
Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.
Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
- Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
- Beiräte.
Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.
Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Dem Stadtpräsidenten steht als Vorsitzender der Lübecker Bürgerschaft ein Büro zur Verfügung. Dessen Aufgabe ist, die politische Steuerung zu unterstützen. So zählen zu den Tätigkeitsfeldern des Büros der Bürgerschaft die Geschäftsführung für die Bürgerschaft, den Ältestenrat und den Beirat für Seniorinnen und Senioren, die Öffentlichkeitsarbeit für die Bürgerschaft und die Information und Beratung der Bürgerschaftsmitglieder. Da dem Büro der Bürgerschaft eine Mittlerfunktion zwischen Verwaltung und Kommunalpolitik zukommt, ist eine enge Kooperation mit den Fraktionen und deren Büros sowie mit den einzelnen Verwaltungsbereichen Grundvoraussetzung. Eine wichtige Aufgabe ist zudem die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der einzelnen Bürgerschaftssitzungen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.
Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Interessenten für den Beirat Lübeck Digital:
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte bewerben Sie sich als Bürger:in, Organisation der Zivilgesellschaft oder Kulturvertreter:in bis zum 25.01.2022 über www.luebeck.de/bewerbung-digitalbeirat, per Mail an CDO@luebeck.de Betreff: Beirat Lübeck Digital
oder per Post an
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Stabsstelle Digitalisierung, Organisation und Strategie
Beirat Lübeck Digital
Fackenburger Allee 29
23539 Lübeck
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des für Inneres zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein