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amtliche Meldebestätigung Ausstellung

Leistungsbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung. Die amtliche Meldebestätigung enthält...

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Die Aushändigung an andere Personen erfolgt nur gegen Vorlage einer Vollmacht und eines Ausweisdokumentes.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck


In Lübeck können Sie sich an jedes Bürgerservicebüro wenden.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck


Die Meldebestätigung wird grundsätzlich direkt beim Termin für die An- bzw. Abmeldung ausgehändigt. Es ist nicht möglich und auch nicht notwendig, dafür einen gesonderten Termin zu vereinbaren.

 

Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt oder für andere Zwecke eine Meldebescheinigung ( auch Aufenthaltsbescheinigung, Familienbescheinigung oder Lebensbescheinigung) benötigen, informieren Sie sich bitte unter dem Eintrag „Meldebescheinigung“.