Online-Dienstleistungen
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Online-Dienstleistungen | von A-Z
amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Die Aushändigung an andere Personen erfolgt nur gegen Vorlage einer Vollmacht und eines Ausweisdokumentes.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
In Lübeck können Sie sich an jedes Bürgerservicebüro wenden.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Die Meldebestätigung wird grundsätzlich direkt beim Termin für die An- bzw. Abmeldung ausgehändigt. Es ist nicht möglich und auch nicht notwendig, dafür einen gesonderten Termin zu vereinbaren.
Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt oder für andere Zwecke eine Meldebescheinigung ( auch Aufenthaltsbescheinigung, Familienbescheinigung oder Lebensbescheinigung) benötigen, informieren Sie sich bitte unter dem Eintrag „Meldebescheinigung“.