Gewerbeanmeldung: Ausländische Gesellschaft

Leistungsbeschreibung

Wenn eine ausländische Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland über eine Zweigniederlassung tätig werden will, muss dies vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer beziehungsweise vom geschäftsführenden Gesellschafter bei der zuständigen Stelle als Gewerbe angemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bezirk Sie mit der Zweigniederlassung gewerblich tätig werden wollen.

Wichtiger Hinweis:

Für die Gewerbeanmeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Handelsregister-/Genossenschaftsregister-Eintrag beim Amtsgericht: ein notariell beglaubigter Antrag mit folgenden Angaben

  • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Gesellschaft,
  • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Zweigniederlassung,
  • das Register, bei dem die Gesellschaft geführt wird, und die Nummer des Registereintrags, sofern das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, eine Registereintragung vorsieht,
  • die Rechtsform der Gesellschaft,
  • die Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, unter Angabe ihrer Befugnisse
  • wenn die Gesellschaft nicht dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, das Recht des Staates, dem die Gesellschaft unterliegt.

Für die Gewerbeanmeldung:

  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass des Anmeldenden,
  • Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung,
  • Auszug aus dem Handelsregister/Genossenschaftsregister,
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Verwaltungsgebühr für Gewerbe-Anmeldungen beträgt 30,00 €.
Bitte beachten Sie, dass bei Gewerbe-Anmeldungen bei Personengesellschaften (GbR, oHG, KG) die Verwaltungsgebühr 30,00 € pro Gesellschafter beträgt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit die Gewerbe-Anmeldung online zu stellen. Sofern Ihnen die Nutzung dieses Online-Dienstes nicht möglich ist, nutzen Sie bitte dieses Formular: Gewerbe-Anmeldung.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie in Deutschland mehrere Zweigniederlassungen einer ausländischen Gesellschaft betreiben, benötigen Sie die Handelsregister-Eintragung nur für eine Niederlassung, die als Hauptniederlassung in Deutschland behandelt wird.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein (IHK).

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit Ihr Gewerbe online anzumelden. Sofern Ihnen die Nutzung der Online-Dienste nicht möglich sind, haben Sie folgende Möglichkeiten für die Gewerbe-Anmeldung:

Eine Gewerbe-Anmeldung per Fax ist nicht möglich.

Zuständige Stelle:

Innenstadt Bürgerservicebüro

Anschrift

Königstraße 55
23552 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

(Termine an ausgewählten Tagen ab 07:00 Uhr bzw. bis 15 Uhr möglich) 
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 
(zusätzliche Terminfreischaltung vormittags bis 8:30 Uhr)

Hinweis: Für die meisten angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Termine-Online  oder telefonisch unter +49 451 122-3311
Für folgende Dienstleistungen benötigen Sie keinen Termin:
- Führungszeugnis
- Lebensbescheinigung
- LübeckCard
- Meldebescheinigung / Erweiterte Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- SteuerID
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Onlinefunktion einschalten Personalausweis
- Wohnort im Reisepass ändern

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus (Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Kanalstraße P4
Anzahl: 147, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Kanalstraße P5
Anzahl: 45, Gebührenpflichtig: Ja

Sonstiges


Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigste Anlagen).
Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16 (Eingang Fünfhausen), 23552 Lübeck.
Öffnungszeiten Mengstraße: Mo.+Di. 8.–14Uhr; Mi. geschlossen; Do.8.- 18Uhr; Fr. 8.- 12Uhr
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

Bemerkung

Bar- und Kartenzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung (9 Euro - kein Ausdruck). Schilderpräger ist vor Ort. Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Stornierung/Absagen: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung) Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung).

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Formulare