Reisegewerbekarte verlängern lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Schausteller, „fliegender Händler“ oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, das heißt wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.

Wichtiger Hinweis:

Für den Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein    elektronischer Antragsassistent  zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
  • gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
  • gegebenenfalls Handwerkskarte,
  • gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
  •  

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Verlängerung der Geltungsdauer einer Reisegewerbekarte beträgt 70,00 €.

Rechtsgrundlage

  • § 55 Gewerbeordnung (GewO),
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels III der Gewerbeordnung (ReisegewVwV),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.7.4 - VwGebV.

Anträge / Formulare

Zuständige Stelle:

Allgemeine Gefahrenabwehr

Anschrift

Königstraße (Lichthof) 49 - 57
23552 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo-Do.: 09.00 – 15.00 Uhr
Fr.:        09.00 – 12.00 Uhr

Hinweis: Termine nur nach vorheriger Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de)

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße

Karte