Dienstleistungen von A-Z

Zur Sachkundeprüfung für das Wach- und Sicherheitsgewerbe anmelden

Leistungsbeschreibung

Bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung ausgeübt werden.

Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  • Schutz vor Ladendieben,
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Rechtsgrundlage