Dienstleistungen von A-Z
Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge
Leistungsbeschreibung
Für die Ausbesserung, Erneuerung oder den Umbau von Straßen können Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an der betroffenen Straße liegen.
Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.
Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.
Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat beschlossen, dass ab dem 01.01.2019 keine sachlichen Beitragspflichten im Sinne der Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mehr entstehen.
Die Hansestadt Lübeck erhebt somit keine Straßenausbaubeiträge mehr.