Dienstleistungen von A-Z

Reisepass beantragen

Leistungsbeschreibung

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.   

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip und ist
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Reisepass für Kinder

Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.

Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?

Diesen können Sie weiterverwenden, bis

  • die Gültigkeit ausläuft
  • Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe
  • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht

Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).

Zuständigkeiten

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.

Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
  • Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
    • Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben
  • Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
  • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Unabhängig hiervon besteht für Deutsche mit Hauptwohnsitz im Inland oder im Ausland zusätzlich die Möglichkeit, den Reisepass von einer nicht zuständigen Meldebehörde ausstellen zu lassen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig mit der Meldebehörde in Verbindung, da die Bearbeitung des Antrags einige Tage in Anspruch nehmen kann. Für die Ausstellung des Reisepasses wird in diesem Fall die doppelte Gebühr erhoben.
In Lübeck können Sie sich an jedes Bürgerservicebüro wenden.

Voraussetzungen
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
    • Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
  • bei Kindern unter 18 Jahren: 
    • Sie sind sorgeberechtigt.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
    • Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren: 
    • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
  • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
    • bei Verlust oder Diebstahl: polizeiliche Meldung

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Wir akzeptieren ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotograf:innen oder teilnehmenden Drogeriemärkten! Das Bild darf nicht älter als 6 Monate sein und muss eine Größe von 45 mm x 35 mm (ohne Rand) haben. Das Bild muss den Anforderungen der Bundesdruckerei entsprechen. Weitere Informationen zu den Anforderungen an das biometrische Lichtbild erhalten Sie hierIn den Bürgerservicebüros haben Sie auch die Möglichkeit, vor Ort Fotos zu machen. Wenn Sie ein digitales Lichtbild vor Ort machen möchten, kommen Sie bitte spätestens 15 Minuten vor Ihrem Termin, da es am Fotoautomaten zu Wartezeiten kommen kann. Am Standort Travemünde wird das Foto direkt während des Termins aufgenommen.

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Beantragung neuer Ausweispapiere Ihre aktuelle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde bei Ledigen, Heiratsurkunde, ggf. mit Bescheinigung über Namensänderung bei Verheirateten) benötigen. Sie wird zur Überprüfung der richtigen Schreibweise des aktuellen vollständigen Namens (Vor- und Nachname) benötigt. Die Personenstandsurkunde ist in Kopie ausreichend.

Minderjährige:
Bei Beantragung muss folgendes vorliegen sofern die Sorgeberechtigten zusammenleben:
•    Anwesenheit des Kindes
•    Anwesenheit eines Sorgeberechtigten und die Einverständniserklärung sowie Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden zweiten Sorgeberechtigten. Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eine formlose Vollmacht erforderlich ist. In der Vollmacht müssen folgende Angaben enthalten sein:    
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Bevollmächtigten
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes für das die Vollmacht ausgestellt wird.
Bitte achten Sie darauf, dass die Vollmacht klar und deutlich formuliert und die genannten Informationen vollständig enthält. Nutzen Sie auch gerne folgende Vollmacht (=Einverständniserklärung). Der Bevollmächtigte muss seine Original-Ausweisdokumente vorlegen, während eine gut lesbare Kopie des Ausweisdokuments des Bevollmächtigenden ausreicht.
•    Vorlage aktuelles biometrisches Lichtbild

Bei Beantragung muss folgendes vorliegen bei getrennt lebenden/geschiedenen Sorgeberechtigten:
•    Anwesenheit des Kindes
•    Anwesenheit des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind gewöhnlich lebt. Sofern der gewöhnliche Aufenthalt des minderjährigen dauerhaft bei einem Sorgeberechtigten ist, wird keine Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten benötigt (wo das Kind nicht lebt).
Achtung: Sofern der Sorgeberechtigte, wo das Kind nicht gewöhnlichen lebt, einen Reisepass für das minderjährige Kind beantragen möchte, wird zwingend die Zustimmung des Sorgeberechtigten bei dem das Kind lebt benötigt.
•    Vorlage aktuelles biometrisches Lichtbild
•    Ggf. Vorlage Personenstandsurkunde (bei erstmaliger Beantragung eines deutschen Ausweisdokumentes)  

Bei Beantragung muss folgendes vorliegen sofern alleiniges Sorgerecht besteht:
•    Anwesenheit des Kindes
•    Anwesenheit des Sorgeberechtigten
•    Kopie des Sorgerechtsbeschlusses
•    Vorlage aktuelles biometrisches Lichtbild
•    keine weitere Zustimmung erforderlich

Bei Beantragung des ersten Ausweisdokumentes muss der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit erbracht werden. Dies kann bei einem ehelich  geborenen Kind deutscher Eltern durch Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und Heiratsurkunde der Eltern erfolgen. Bei ledigen deutschen Eltern sind die Geburtsurkunden des Kindes und die der Mutter vorzulegen. Sollte die deutsche Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erworben worden sein, sind entsprechende Nachweise vorzulegen. 

Namensänderung: Nach Namensänderung ist ebenfalls ein neuer Personalausweis zu beantragen. Hierfür ist die für die Namensänderung maßgebliche Urkunde vorzulegen.

Ordens- oder Künstlernamen: Wenn jemand seinen Ordens- oder Künstlernamen in Personalpapiere und Meldedatenbank eintragen lassen möchte, werden geeignete Unterlagen verlangt, z. B. Belege von Berufsverbänden, Agenturen oder der Kirche/dem Kloster. In strittigen Ausnahmefällen kann aber auch jemand anhand von Presseartikeln etc. nachweisen, dass sein Künstlername bekannt ist und individuell für ihn steht bzw. wenn sich jemand unter dem Künstlernamen in "nicht ganz unerheblichem Maße betätigt".

Zweitpass: Für die Beantragung eines zweiten Reisepasses sind dieselben Unterlagen erforderlich. Hinzu kommt jedoch, dass ein Nachweis über die Notwendigkeit für den zweiten Reisepass geführt werden muss. Dies kann eine Bescheinigung des Arbeitgebers sein, wenn der Antragsteller dienstlich viel reisen muss oder eine schlüssige Erklärung des Antragstellers (z.B. politische Gründe). Der zweite Reisepass ist nur 6 Jahre gültig.

Geschiedene Personen: es ist eine Scheidungsurkunde vorzulegen. Das Scheidungsurteil oder die Geburtsurkunde ist NICHT ausreichend.

Welche Gebühren fallen an?
  • 70,00 EUR – GebührVorkasse: jaDie Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr.
    Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
    - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
    Gebührenverordnung
  • 37,50 EUR – GebührVorkasse: jaDie Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind.
    Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
    - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
    Gebührenverordnung
  • 32,00 EUR – GebührVorkasse: jaZuschlag für Passanträge im Expressverfahren.Gebührenverordnung
  • 22,00 EUR – GebührVorkasse: jaZuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 SeitenGebührenverordnung
  • 36,00 EUR – GebührVorkasse: jaZuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.Gebührenverordnung
  • 6,00 EUR – GebührVorkasse: jaGebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.Gebührenverordnung
  • 15,00 EUR – GebührVorkasse: jaGebühr bei Versand an Ihre inländische WohnadresseGebührenverordnung

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Darüber hinaus werden folgende Gebühren für die Dokumente erhoben:

  • Reisepass 70,00 Euro
  • ein vorläufiger Reisepass 26,00 Euro
  • ein Reisepass für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro

Abweichend hierzu gibt es zusätzliche Gebühren, die auf den regulären Preis dazuzurechnen sind, wenn ein Reisepass mit erhöhter Seitenzahl (48 Seiten) gewünscht wird (+ 22,00 Euro) oder
ein Reisepass im Expressverfahren beantragt wird. (+ 32,00 Euro)

Für einen zweiten Reisepass sind Gebühren in derselben Höhe fällig. Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.

Hier können Sie weitere Informationen zu den anfallenden Gebühren erhalten.
Wenn Sie vor Ort in einem unserer Bürgerservicebüros ein digitales Lichtbild machen, kostet das 6 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn

  • eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
  • Geltungsdauer: 6 JahreFür Antragstellende unter 24 Jahre
  • Geltungsdauer: 10 JahreFür Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer in der Bundesruckerei beträgt bis zu 8 Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit noch länger dauern. Bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) abholbereit vor.

  • Bearbeitungsdauer: 3 WochenDie Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 3 Wochen.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Die Lieferzeiten für Reisepässe durch die Bundesdruckerei liegen derzeit bei 4 Wochen.
Wenn Sie einen Reisepass beantragt haben, können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Ausweisdokumentes online unter www.luebeck.de/ausweisstatus abrufen.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage
Was sollte ich noch wissen?

Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Für die Beantragung von Personaldokumenten ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Termine können reserviert werden unter www.luebeck.de/termine .
Die Abholung Ihres Reisepasses kann nur mit Termin während der Servicezeiten erfolgen. Wenn Sie Ihren Personalausweis/Reisepass nicht selbst abholen, benutzen Sie bitte folgende Abholvollmacht.

Weiterführende Informationen