Dienstleistungen von A-Z
Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit neu beantragen
Leistungsbeschreibung
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt. Er gilt maximal ein Jahr.
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Pässen ist dem jeweiligen Benutzungszweck anzupassen, sie darf jedoch höchstens ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde, Bürgerbüro).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
- gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr,
- gegebenenfalls Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils,
- Personalausweis und
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Wir akzeptieren ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotograf:innen oder teilnehmenden Drogeriemärkten! Das Bild darf nicht älter als 6 Monate sein und muss eine Größe von 45 mm x 35 mm (ohne Rand) haben. Das Bild muss den Anforderungen der Bundesdruckerei entsprechen. Weitere Informationen zu den Anforderungen an das biometrische Lichtbild erhalten Sie hier! In den Bürgerservicebüros haben Sie auch die Möglichkeit, vor Ort Fotos zu machen. Wenn Sie ein digitales Lichtbild vor Ort machen möchten, kommen Sie bitte spätestens 15 Minuten vor Ihrem Termin, da es am Fotoautomaten zu Wartezeiten kommen kann. Am Standort Travemünde wird das Foto direkt während des Termins aufgenommen.
Bei Säuglingen, Baby’s und Kleinkindern wird empfohlen ein Passbild von einem zertifizierten Fotografen mitzubringen.
Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung für ein minderjähriges Kind folgendes:
Bei Beantragung muss folgendes vorliegen sofern die Sorgeberechtigten zusammenleben:
• Anwesenheit des Kindes
• Anwesenheit eines Sorgeberechtigten und die Einverständniserklärung sowie Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden zweiten Sorgeberechtigten. Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eine formlose Vollmacht erforderlich ist. In der Vollmacht müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Bevollmächtigten
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes für das die Vollmacht ausgestellt wird.
Bitte achten Sie darauf, dass die Vollmacht klar und deutlich formuliert und die genannten Informationen vollständig enthält. Nutzen Sie auch gerne folgende Vollmacht (=Einverständniserklärung). Der Bevollmächtigte muss seine Original-Ausweisdokumente vorlegen, während eine gut lesbare Kopie des Ausweisdokuments des Bevollmächtigenden ausreicht.
• Vorlage aktuelles biometrisches Lichtbild
Bei Beantragung muss folgendes vorliegen bei getrennt lebenden/geschiedenen Sorgeberechtigten:
• Anwesenheit des Kindes
• Anwesenheit des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind gewöhnlich lebt. Sofern der gewöhnliche Aufenthalt des minderjährigen dauerhaft bei einem Sorgeberechtigten ist, wird keine Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten benötigt (wo das Kind nicht lebt).
Achtung: Sofern der Sorgeberechtigte, wo das Kind nicht gewöhnlichen lebt, einen Reisepass für das minderjährige Kind beantragen möchte, wird zwingend die Zustimmung des Sorgeberechtigten bei dem das Kind lebt benötigt.
• Vorlage aktuelles biometrisches Lichtbild
• Ggf. Vorlage Personenstandsurkunde (bei erstmaliger Beantragung eines deutschen Ausweisdokumentes)
Bei Beantragung muss folgendes vorliegen sofern alleiniges Sorgerecht besteht:
• Anwesenheit des Kindes
• Anwesenheit des Sorgeberechtigten
• Kopie des Sorgerechtsbeschlusses
• Vorlage aktuelles biometrisches Lichtbild
• keine weitere Zustimmung erforderlich
Welche Gebühren fallen an?
- 26,00 EUR – GebührVorkasse: ja
- 6,00 EUR – GebührVorkasse: jaGebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde mittels des PointID-System der Bundesdruckerei erstellt wird. Bei Erstellung mittels anderer Systeme durch die Behörde kann die Gebühr abweichen.Gebührenverordnung
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.
Hier können Sie weitere Informationen zu den anfallenden Gebühren erhalten.
Wenn Sie vor Ort in einem unserer Bürgerservicebüros ein digitales Lichtbild machen, kostet das 6 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Mit der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sollte gleichzeitig ein endgültiger Reisepass beantragt werden.