Dienstleistungen von A-Z
Hundesteuer bezahlen
Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Die An- und Abmeldung ist auf mehreren Wegen möglich:
- Entweder Sie kommen als Hundehalter persönlich während der Öffnungszeiten in die Mengstraße 16 oder
- die entsprechenden Formulare werden postalisch an die Mengstraße 16 übersendet oder
- die entsprechenden Formulare werden per Email (mit eingescannter Unterschrift) an steuern@luebeck.de übersendet
Die entsprechenden Formulare finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter "Anträge / Formulare" oder "Formulare" auf der rechten Seite.
Bei Umzug innerhalb Lübeck bitte eine Mitteilung (telefonisch, per Mail oder schriftlich) mit neuer Anschrift, sofern die Ummeldung ordnungsbehördlich vorgenommen wurde. Bei Wegzug aus Lübeck ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich inklusive Übersendung der Lübecker Hundesteuermarke.
Die Satzung zur Erhebung der Hundesteuer, finden Sie hier.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer für ein Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember und wird in Lübeck zum 1. Juli eines Jahres fällig. Hundehalter können zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni mehrere Teilbeträge einzahlen, beispielsweise zwei Hälften im Januar und im Juni oder auch sechs Sechstel in jedem der ersten sechs Kalendermonate, in jedem Fall wird am 1. Juli (Fälligkeitstermin) der Zahlungseingang der vollständigen Jahressteuer geprüft.
Der jährliche Steuersatz beträgt pro Hund 156 Euro.
Falls Sie Ihren Steuerbescheid für 2026 noch nicht erhalten haben, wird Ihnen dieser in der 2. Jahreshälfte zugestellt. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld.
Ist der Hund als gefährlich eingestuft beträgt der Steuersatz 684 Euro pro Jahr. Ein Hund gilt dann als gefährlich, wenn die Ordnungsbehörde die Gefährlichkeit feststellt.
Die Zahlung der Hundesteuer kann per Banküberweisung (auf jedes städtische Konto), Bankeinzug oder Bareinzahlung beim Bereich Buchhaltung und Finanzen erfolgen.
Buchhaltung und Finanzen
Fleischhauerstraße 20
23552 Lübeck
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Ein Hund muss innerhalb von 14 Tagen beim Bereich Haushalt und Steuerung der Hansestadt Lübeck angemeldet werden.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Die Steueranmeldungen werden nach Eingang bearbeitet. Mit dem Steuerbescheid erhalten Sie auch die Hundesteuermarke, die bei einer Abmeldungen wieder an die Hansestadt Lübeck zurückzugeben ist.
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Wer seine Hundesteuermarke verloren hat, wendet sich bitte an den Bereich Buchhaltung & Finanzen der Hansestadt Lübeck.
Gegen die Entrichtung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR erhalten Sie eine neue Marke. Dazu überweisen Sie bitte die 5,00 EUR und auf das Ihnen bekannte Hundesteuerkonto unter Angabe des Kassenzeichens und geben im Verwendungszweck „Ersatzmarke“ an.
Sie bekommen die neue Marke dann postalisch zugesendet. Alternativ besuchen Sie den Bereich Buchhaltung und Finanzen in der Fleischhauerstraße 20 in 23552 Lübeck zu den Öffnungszeiten und können sich dort die Marke gegen Entrichtung der Gebühr aushändigen lassen.