Dienstleistungen von A-Z

Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt und wollen in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.

Wenn Sie zwischen 15 und 17 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten, zum Beispiel eine Ausbildung, müssen Sie eine ärztliche Erstuntersuchung machen.

Bei der Untersuchung stellt eine Ärztin oder ein Arzt Ihrer Wahl fest,  ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

Die Erstuntersuchung soll verhindern, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Erstuntersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit, arbeiten, also für maximal 2 Monate. Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schulpraktikum.

Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Bitte stellen Sie den Antrag über unseren Online-Dienst. Eine persönliche Vorsprache in einem unserer Bürgerservicebüros ist nicht erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit den Untersuchungsberechtigungsscheine für Jugendliche online zu beantragen. Wenn Sie den Online-Dienst nicht nutzen können, haben Sie die Möglichkeit, in einem unserer Bürgerservicebüros mit einem Termin vorbeizukommen. Sie können Ihren Termin bequem online hier buchen. Bei der persönlichen Vorsprache müssen Sie lediglich ein Ausweisdokument vorlegen. Ein gesetzlicher Vertreter muss während der Beantragung nicht anwesend sein, kann den Schein jedoch auch ohne Begleitung des Kindes beantragen.

 

Voraussetzungen
  • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
  • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
  • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate
Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Der Untersuchungsberechtigungsschein ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.

Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Bitte stellen Sie den Antrag über unseren Online-Dienst. Eine persönliche Vorsprache in einem unserer Bürgerservicebüros ist nicht erforderlich.