Dienstleistungen von A-Z
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde
Leistungsbeschreibung
Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde oder Stadt haben das Recht, in den öffentlichen Sitzungen der Gemeinde- oder Stadtvertretung im Rahmen der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Gleiches gilt für die öffentlichen Sitzungen der Kreistage und Amtsausschüsse für Angelegenheiten des Kreises bzw. des Amtes.
Die Ausschüsse der oben genannten Gremien können ebenfalls Einwohner*innenfragestunden durchführen.
Die Durchführung der Fragestunde regeln die Gremien jeweils in ihren Geschäftsordnungen. In der Regel können Fragen auch vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Nach den Richtlinien der Einwohnerfragestunde können Fragen von Einwohner:innen der Hansestadt Lübeck in eigenem Namen gestellt werden. Zugelassen sind nur Fragen zu Beratungsgegenständen und städtischen Angelegenheiten, welche die Bürgerschaft selbst entscheidet.
Die Fragen für die Einwohnerfragestunde zu städtischen Angelegenheiten können schriftlich beim Büro der Bürgerschaft, Rathaus, 23552 Lübeck oder elektronisch per E-Mail unter buergerschaft@luebeck.de eingereicht werden.
Wichtig: Personen, die eine Frage an die Bürgerschaft einreichen, müssen diese im Rahmen der Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt Einwohnerfragestunde persönlich vorbringen, damit eine Beantwortung erfolgt.
Alternativ kann für Eingaben auch das aktive Anliegenmanagement genutzt werden. In der Bürgermeisterkanzlei der Hansestadt Lübeck kümmert sich ein engagiertes Team um die Anliegen der Bürger:innen. Kritik, Hinweise, Anregungen und Ideen oder Fragen in Bezug auf die Lübecker Stadtverwaltung finden hier ein offenes Ohr. Ziel ist es, durch Hinweise aus der Bevölkerung die städtischen Dienstleistungen jeden Tag besser zu machen.
Weitere Informationen zu den Regeln und dem Ablauf der Einwohnerfragestunde sind online abrufbar in der „Geschäftsordnung für die Bürgerschaft – Richtlinien für die Einwohner:innenfragestunde“ unter www.luebeck.de/buergerschaft
An wen muss ich mich wenden?
- In den ehrenamtlich verwalteten Gemeinden und Städten an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister
- in den hauptamtlich verwalteten Gemeinden und Städten an die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher bzw. die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten
- in den Kreisen an die Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten
- in den Ämtern an die Amtsvorsteherin oder den Amtsvorsteher
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auf Verlangen muss die Einwohnerschaft zum Beispiel durch Vorlage des Personalausweises oder eines Reisepasses und einer Meldebescheinigung nachgewiesen werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.