Dienstleistungen von A-Z
Fahrzeug abschleppen lassen
Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Sie können der Behörde Hinweise auf erforderliche Abschleppmaßnahmen geben.
Soweit Sie ein Fahrzeug feststellen, das gegen Parkregeln verstößt und dadurch eine Gefahr für den Verkehr darstellt, können Sie dies der Behörde mitteilen. Diese entscheidet dann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Notwendigkeit einer Abschleppmaßnahme.
Sollte das Fahrzeug jedoch auf einer Privatfläche stehen, ist nicht die Behörde für die Entfernung des Fahrzeuges zuständig. Diese Fahrzeuge können durch die Eigentümer:innen und Besitzer:innen der Fläche jeweils selbst im Rahmen zivilrechtlicher Abwehrmöglichkeiten abgeschleppt werden. Die Kosten sind dann auf privatrechtlichem Wege bei den Eingtümer:innen oder Besitzer:innen des Fahrzeuges geltend zu machen.
Nähere Informationen auch zum Thema des Abschleppens sind auf www.luebeck.de/parkregelen zu finden.