Dienstleistungen von A-Z

Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

Leistungsbeschreibung

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Der Online-Service über den Einheitlichen Ansprechpartner wird von der Hansestadt Lübeck nicht angeboten.

Der Antrag ist online zu stellen: https://roads.luebeck.de. Das Benutzerhandbuch kann hier abgerufen werden.  

Unternehmen, die regelmäßig Anträge auf Einrichtung einer Haltverbotszone beantragen, haben die Möglichkeit dies online zu tun.

Nutzen Sie den Online-Antrag, um eine einmalige Haltverbotszone einzurichten oder eine Ausnahmegenehmigung zum Be- oder Entladen z. B. bei Möbelumzügen, zu erhalten.

Verfahrensablauf
  • Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind.
  • Im Anschluss daran ist bei der Verkehrsbehörde ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
  • Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an.
  • Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden anschließend gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
An wen muss ich mich wenden?

Straßenverkehrsbehörden in den

  • Kreisen und kreisfreien Städten
  • Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern
  • amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern
  • Ämtern, wenn sich die Baustelle ausschließlich auf den eigenen Bezirk erstreckt

oder Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Schriftlicher Antrag,
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell),
  • Gegebenenfalls Umleitungsplan.

Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?
  • GebührVorkasse: neinGenauere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
  • Antragsfrist: 2 WochenDer Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.
    Umfangreiche Baumaßnahmen erfordern eine wesentlich längere Vorlaufzeit.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Achtung! In Lübeck ist der Antrag mindestens vier Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage 

Zuständige Stelle

Zuständige Straßenverkehrsbehörden der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte