Dienstleistungen von A-Z
SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen
Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Regelmäßig anfallende Zahlungen können Sie ganz unkompliziert und pünktlich mittels SEPA-Lastschriftmandat abbuchen lassen. Durch die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung profitieren sowohl Sie als auch wir von einem reibungslosen Zahlungsablauf. Typische wiederkehrende Zahlungen sind beispielsweise Kindergartenentgelte, Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Sondernutzungsgebühren, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer oder Gewerbesteuer.
Das SEPA-Lastschriftverfahren bietet Ihnen eine bequeme und sichere Möglichkeit, die jeweils künftig fällig werdenden Steuern, Abgaben oder Entgelte per SEPA-Basislastschriftmandat zu zahlen. So entfällt für Sie der stets wiederkehrende Gang zum Kreditinstitut oder zur Stadtkasse. Durch die pünktliche Zahlung vermeiden Sie Mahnungen oder gegebenenfalls Vollstreckungsmaßnahmen.
Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Für jedes Kassenzeichen ist ein eigenes Mandat mit einer separaten Mandatsreferenznummer erforderlich. Zudem bezieht sich ein möglicher Widerruf immer auf ein bestimmtes Mandat. Die Gültigkeit anderer Mandate bleibt bestehen.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig schriftlich über Änderungen Ihrer Bankverbindung, um Rückbuchungsgebühren zu vermeiden.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Der erste sowie alle weiteren Lastschrifteinzüge werden zu den Fälligkeitszeitpunkten bewirkt, die in Ihrem Bescheid ausdrücklich benannt sind. Dort finden Sie auch die genauen Einzugsbeträge. Fällt der angekündigte Fälligkeitstag der zu zahlenden Beträge auf ein Wochenende oder einen Feiertag, werden wir den nächsten Bankgeschäftstag als Fälligkeitstag wählen.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Bei Fragen zur Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Fachamt, welches Sie Ihrem Bescheid entnehmen können.
Wenn Sie dagegen Fragen zur Zahlung oder Verbuchung haben, so wenden Sie sich bitte direkt an den Bereich 1.210 - Buchhaltung & Finanzen (Stadtkasse).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
- das vollständig ausgefüllt und unterschriebene SEPA Basislastschriftmandat
- Ihr Kassenzeichen (zu finden im Bescheid oder auf der Rechnung)
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Sollte eine Abbuchung von Ihrem Konto nicht möglich sein, werden die entsprechenden Rücklastschriftgebühren von Ihnen getragen. Das SEPA-Lastschriftmandat erlischt in diesem Fall, und bestehende sowie künftig fällig werdende Forderungen werden nicht mehr von uns abgerufen.
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Für Sie besteht kein Risiko. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von acht Wochen ab dem Belastungsdatum die Erstattung des abgebuchten Betrags zu beantragen.
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Umfangreiche Informationen zum gesamten SEPA-Zahlungsverkehr finden Sie auf den Seiten der Deutschen Bundesbank www.sepadeutschland.de
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Die SEPA-Basislastschriftmandat für sämtliche Forderungen der Hansestadt Lübeck senden Sie bitte per Post an:
Hansestadt Lübeck
1.210 - Buchhaltung & Finanzen
Fünfhausen 21-25
23552 Lübeck
Per E-Mail: buchhaltung-finanzen@luebeck.de (möglichst als farbliches .pdf-Dokument)