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Rotes Fahrzeugkennzeichen (07er-Kennzeichen) für an Veranstaltungen teilnehmende Oldtimer beantragen

Leistungsbeschreibung

Möchten Sie mit einem Oldtimer an einer Veranstaltung teilnehmen, oder eine Probe-, Überführungs- oder Werkstattfahrt durchführen? Dann können Sie für diese Fahrten ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen.

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug an einer Veranstaltung teilnehmen, bei der die Präsentation und Pflege historischer Fahrzeuge im Mittelpunkt steht, können Sie für Ihren Oldtimer ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen. Eine Betriebserlaubnis und eine Zulassung für das Fahrzeug sind nicht nötig. Auch für folgende Fälle können Sie das rote Oldtimerkennzeichen verwenden:

  • Probe- und Überführungsfahrten,
  • Werkstattbesuche und
  • Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung.

Das rote Oldtimerkennzeichen stellt somit eine Alternative zum H-Kennzeichen für die oben genannten besonderen Anlässe dar. Alltagsfahrten sind mit dem Kennzeichen nicht erlaubt.

Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungskennzeichen und einer Erkennungsnummer, die immer mit "07" beginnt. Das rote Oldtimerkennzeichen ist ein Wechselkennzeichen. Das bedeutet, Sie können mit einem Kennzeichen mehrere historische Fahrzeuge zulassen und abwechselnd fahren. Sie dürfen allerdings nicht mehrere Fahrzeuge gleichzeitig nutzen.

Sie erhalten zusätzlich zu dem roten Oldtimerkennzeichen ein Fahrzeugscheinheft. Dieses müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen. Über alle Fahrten müssen Sie fortlaufende Aufzeichnungen in einem Fahrtennachweisbuch führen. Sie müssen Folgendes notieren:

  • Tag der Fahrt, deren Beginn und Ende,
  • die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer (Name, Vorname) mit Anschrift,
  • Art und der Hersteller des Fahrzeuges,
  • die Fahrgestellnummer und
  • die Fahrtstrecke.

Die Eintragungen können Sie nach den Fahrten vornehmen. Das Fahrtennachweisbuch müssen Sie nicht mitführen.

An wen muss ich mich wenden?

Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle), in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder bei Außerbetriebsetzung bis 30.09.2005 die Abmeldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Falls keine Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Fahrzeugbrief) vorhanden ist, muss zusätzlich ein Eigentumsnachweis erbracht werden (z.B. Kaufvertrag)
  • Gutachten nach §23 StVZO (Oldtimergutachten). Bitte beachten Sie, dass dieses Gutachten max. 18 Monate alt sein darf. Danach muss ggf. ein neues bzw. ergänzendes Gutachten erstellt werden 
  • Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, die bisherigen Kennzeichenschilder
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (eVB-Nummer)
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Führungszeugnis, Belegart „O“ (nicht älter als 6 Monate)
  • Personalausweis oder Reisepass m. Meldebescheinigung

    Bitte reichen Sie die oben aufgeführten Unterlagen im Bürgerservicebüro Hochschulstadtteil ein. Nach der Prüfung Ihrer Dokumente werden wir einen Termin mit Ihnen vereinbaren. Bitte geben Sie an, ob Sie per E-Mail oder Telefon kontaktiert werden möchten, um einen Termin zu vereinbaren.
Rechtsgrundlage